Mitbewohner auf Zustimmung zum Auszug verklagen?

2 Antworten

Mit "dringend" wird das jedenfalls nichts, denn es kommt ja zumindest noch die dreimonatige Kündigungsfrist dazu.

Ich konnte in einem ähnlichen Fall erreichen, dass nur durch die Androhung, einen Anwalt einzuschalten, die Zustimmung zur Kündigung erteilt wurde. Und es wurde ganz schnell ein Nachmiter gefunden, das war Glück.

Aber die Kündigungsfrist gilt trotzdem.


Ciliane 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 00:22

Danke, vielleicht sollte ich das 'dringend' rausnehmen, da geht es eher darum, dass mir das ganze sehr wichtig ist.

Ansonsten habe ich darüber schon nachgedacht, dass es vermutlich nicht hart auf hart kommt, aber wenn ich mich natürlich vorher gut informiert habe, und eventuell auch Zahlen vorlegen kann, dann kommt das ganze vermutlich ernster rüber, schon allein, weil ich ja finanziell in der Lage sein sollte, so eine Klage anzufangen, wenn ich damit 'drohe'. Außerdem will ich auch auf den Ernstfall vorbereitet sein, auch wenn dieser unwahrscheinlich ist, aber danke für deine Antwort!