Mini-Job + Elterngeld für Steuererklärung?
Meine Frau trägt 4x im Monat ein Wochenblatt aus und bezog 2021 Elterngeld. Muss dieser Mini-Job (ca. 120€/Monat) in der Steuererklärung für 2021 irgendwo berücksichtigt werden oder kann man das vernachlässigen?
2 Antworten
Ein Minijob, für welchen der AG die pauschalierte Lohnsteuer trägt, müssen in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden.
Steinemann
16.02.2022, 13:09
@Manoroth
Du hast ja in Deinem anderen Kommentar angegeben, dass der Job Deines Wissens pauschal versteuert wird. Die Antwort von wilees ist jedenfalls richtig.
Wurde der Minijob pauschal besteuert oder auf Lohnsteuerklasse?
Andere Baustelle: Wurde der Zuverdienst der Elterngeldstelle gemeldet?
Meines Wissens wird pauschal versteuert und ja, der Elterngeldstelle haben wir dies angegeben.
Auch wenn man zusätzlich ein "Einkommen" mit dem Elterngeld hat? Ich habe mal gelesen, das eine gewisse Summe im Monat nicht übersteigen darf. Ich möchte bei der Steuererklärung nichts falsch machen :-)