Bleibe ich als freie Mitarbeiterin Familienversichert bleiben?
Hallo,
ich bin 21 und studiere nächstes Semester nicht mehr. Bis ich mit einem anderen anfange wollte ich bei einem Nachhilfinstitut arbeiten. Dort arbeitet man unter dem Begriff "freie Mitarbeit". So wie ich es verstanden habe, bleibt man bis zu einem Betrag von 415€/Monat auch weiter familienversichert wenn es nocht auf Mini-Job Basis ist. Wie sieht es da steuerrechtlich aus? Muss ich dann steuern zahlen? Zählt es auch als Mini-Job wenn es unter dem Begriff "freie Mitarbeit" fällt?
LG
3 Antworten
Hallo, leider ist der Hinweis auf die Webseite tipps-selbstaendig-machen.de keine gute Idee. Es handelt sich hier um eine Seite, die von Scientology-Anhängern betrieben wird. Nach kurzer Zeit ploppt der berühmte Scientology 200-Fragen Test auf und man versucht die Besucher zu Scientology zu locken.
Die Webseite gehört zur Scientology-Aktion https://www.news4mankind.com/, ist super gut getarnt und absolut nicht empfehlenswert, da sie einen anderen Hintergrund hat.
Die Einkommensgrenze ist aktuell 470 €/Monat. Ein Minijob ist ein 'Job', mithin eine Arbeitnehmertätigkeit, das ist eine freie Mitarbeit genau nicht. Du musst für die selbständige Tätigkeit den Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, ergeben sich dann Einkünfte über 470 € (auf den Monat berechnet), fällt die Familienversicherung flach.
Minijob - bis zu einem Monatseinkommen von 450Euro - bedeutet, Dass alleine der AG Sozialversicherungsbeiträge an die Knappschaft / Minijobzentrale zu leisten hat. Desweiteren wird bei solchen Jobs meist auch die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2% des Gehaltes vom Arbeitgeber getragen.
Allerdings sind Jobs dieser Art bei solchen Instituten i.d.R. keine Minijobs, sondern die "freien Mitarbeiter" arbeiten als Honorarkräfte, sprich müssen sich selbst um ihre Sozialversicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmern.
https://www.tipps-selbstaendig-machen.de/posts/selbstaendig-machen-und-auf-honorarbasis-arbeiten
Übungsleiterfreibetrags oder Betreuungsfreibetrags in einer Höhe von 2.400 €
liegt inzwischen bei 3000 Euro im Jahr, eine eigene Krankenversicherung benötigst Du erst dann, wenn Dein durchschnittliches Monatsentgelt 470 Euro übersteigt - darunter kannst Du als U23-jährige weiterhin kostenfrei über einen Deiner Elternteile familienversichert bleiben.