Mindestsparguthaben und Bewertungszahl erreicht - Basparkasse will Zuteilung hinauszögern
Ich habe einen Bausparvertrag seit 08/2000, zum 30.09.2014 wurde Mindestsparguthaben mit 50 % erreicht. Die Bausparkasse will jedoch die Zuteilung nach einem Vieteljahr Wartezeit nicht aussprechen, sondern erst zum 31.08.2015, da zu diesem Zeitpunkt für das Bauspar-Vorausdarlehen die Zinsbindungsfrist abläuft. Ist das rechtlich in zulässig?
1 Antwort
Die Begründung ist so m. E. nicht zulässig, obwohl sie sinnvoll wäre. Vielleicht hast Du es missverstanden.
Ein Bausparvertrag wird nie automatisch nach Erreichen des Mindestsparguthabens und der Bewertungszahl zugeteilt, denn es müssen auch ausreichend liquide Mittel vorhanden sein, um die Zuteilung auszusprechen. Die BSK darf gesetzlich keinen Zuteilungszeitpunkt im Vorhinein garantieren. Du mußt also auf die Zuteilungsmitteilung warten. Dies ist die eine Seite.
Du hast ein Vorausdarlehn abgeschlossen. Dieses kann idR von Dir nicht vorzeitig abgelöst werden. Und wenn sich die BSK darauf einlassen würde, dann hätte sie einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Du hättest dann die Wahl zwischen erstens Vorfälligkeitsentschädigung (und Annahme der Zuteilung) und zweitens Abwarten bis zum Ende der Zinsbindung beim Vorausdarlehn sowie dessen Ablösung durch BSV-Guthaben und BSV-Darlehn. Im letzteren Fall mußt Du allerdings rechtzeitig die Zuteilung annehmen, damit die BSV-Darlehnsvertragsvoraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden.
Ich denke, dass sich das Abwarten für Dich eher lohnt.
Nicht zu vergessen, dass in 2000 abgeschlossene Bausparverträge eine gute Guthabenverzinsung bieten
Ich hatte auch an diesen Hinweis gedacht, aber ihn dann deshalb nicht gebracht, weil die Guthabenzinsen (trotz Niveau von 2000) wesentlich geringer als die Sollzinsen des Vorausdarlehns sind.
DH !