Mietzusage ohne unterschriebenen Mietverttrag

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Da Deine "schriftliche Zusage" wahrscheinlich nicht alle Punkte enthielt, die im Mietvertrag enthalten sind, kann dies nicht verbindlich sein. Sonst hätte der Vermieter ja noch irgendwelche Spezialkonditionen in den Mietvertrag aufnehmen können - und Du hättest diesen unterschreiben müssen. Letztendlich ist Deine Zusage also nur etwas wie eine (unverbindliche) Absichtserklärung, nicht ein Vertrag.

Ich denke nicht, dass er das kann. Ohne unterschriebenen Mietvertrag kann er eigentlich nichts machen. So lange er den nicht hat, in dem die Kündigungsfristenusw festgehalten sind, sehe ich gute Chancen, dass du davon sofort zurücktreten kannst.

Erst einmal vorweg: Anstelle des Vermieters hätte ich gar keine Lust, auf deine schriftliche Zusage zu beharren, weil man so von vorn herein ein sehr belastetes Verhältnis zu seinem Mieter hätte - und wer möchte das schon? Vielleicht kannst du ihm das auch noch einmal deutlich machen. Außerdem denke ich, wie die anderen auch, dass deine schriftliche Zusage rechtlich nicht verbindlich ist und ich wage auch zu bezweifeln, dass er der Vermieter auf einen Prozess ankommen lassen möchte. Da müsste er schon sehr streitsüchtig sein. Ich würde mich also nicht unter Druck setzen kassen und noch einmal vernünftig mit ihm reden und ihm deine Entscheidung erklären. Viel Erfolg!