Nach Wohnungsbesichtigung Formular unterschrieben, schon Vertrag?
Hallo,
ich brauche bitte dringend Hilfe.
Ich habe schriftlich ein Wohnungsangebot von einer Wohnungsgenossenschaft bekommen.
Nach der Besichtigung sollte ich mich unverzüglich melden, was ich auch tat. Auf dem zugeschickten Formular stand als wichtiger Hinweis, ich soll bei der Besichtigung nur die Räume und Aufteilung der Wohnung beurteilen.
Zwei Tage später war ich persönlich in den Geschäftsräumen der Genossenschaft.
Die Wohnungsvermittlerin fragte mich, gefällt Ihnen die Wohnung, was ich bejahte. Dann forderte sie mich auf, auf einem Blatt für Wohnungsinteressenten ein entsprechendens Kreuz zu machen: das Wohnungsangebot wird angenommen / nicht angenommen.Danach sollte ich noch unterschrieben, was ich auch tat.
Gilt dies schon als Vertrag?
Freundliche Grüße Romy
3 Antworten
Gilt dies schon als Vertrag?
Jaein, denn es hängt letztendlich von dem Dir vorgelegten Mietvertrag ab, ob der den "allgemeinen" RechtsGepflogenheiten und dem vorherigen Angebot entspricht.
Danke für Ihre Nachricht. ich habe bisher, trotz Ankündigung, keinen Mietvertrag bekommen. Außer diesem Formular für Mietinteressenten habe ich deshalb auch nichts unterschrieben.
Du schreibst, dieses Schriftstück sei als Blatt für Wohnungsinteressenten bezeichnet, m.a.W. würde jedem Interessenten nach Besichtigung der Wohnung vorgelegt.
Da die Wohnung ja nicht gleichzeitig an mehrere Interessenten vermietet werden kann spricht allein schon das gegen einen Mietvertrag oder Mietvorvertrag.
Ja, es wurde in diesem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass mehrere Wohnungsinteressenten dieses Angebot bekommen. Selbst ein Beitritt in die Genossenschaft wäre keine Garantie, dass ich die Wohnung bekomme.
Warum unterschreibt man totz ausdrücklicher Aufforderung, nur die Mietsache zu beurteilen, dann bloß "Das Wohnungsangebot wird angenommen"?
Hier käme es darauf an, ob alle wesentlichen Vertragsinhalte (Mietbeginn, Miethöhe, Kaution, Betriebskosten,...) abschließend vereinbart waren oder ob schriftlicher Mietvertrag vereinbart war um belastbar festzustellen, ob hiermit bereits ein Mietverhältnis eingegangen wurde.
Ich habe mich am 21.01. persönlich in den Geschäftsräumen für die Wohnung mit Mietbeginn zum 01.04. beworben und bekam dann mit Schreiben vom 21.01. eine Mitteilung: Ein schriftlicher Mietvertrag wird noch erstellt. Sie erhalten eine einladung zur Vertragsunterzeichnung. Dies ist nicht erfolgt.