Aufwandsentschädigung an Makler zahlen, obwohl keine Angabe über Provision gemacht wurde?
Wir haben von einem Makler eine Wohnung gezeigt bekommen, für die wir uns bewerben wollen. Dazu sollen wir ein Selbstauskunftsformular ausfüllen und u.a. folgenden Satz unterschreiben "Kommt nach Übermittlung dieser Selbstauskunft kein Mietvertrag zustande und hat dies der Interessent zu vertreten, berechnet xxx & Partner eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € zzgl. MwSt." Im Exposé stand außerdem "Provision: VB" Auf unsere Nachfrage per Email zur Höhe der Provision bekamen wir keine Antwort (nur auf andere Fragen).
Wenn wir nun diese Selbstauskunft unterschreiben und dann im Nachhinein eine Provision (egal in welcher Höhe) verlangt wird, haben wir dann noch die Möglichkeit, von unserem Mietinteresse zurückzutreten (weil wir ja nicht über die Höhe der Provision informiert wurden und diesbezüglich auch nichts unterschrieben haben)? Oder müssen wir die Aufwandsentschädigung dann trotzdem bezahlen?
Vielen Dank schonmal fürs Antworten!
1 Antwort
Wenn ihr das unterschreibt erklärt ihr euch natürlich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden. Er betrifft ja keine Provisionsleistung, sondern nur das zeigen der Wohnung und ihr akzpetiert die Leistung durch eure Unterschrift.
Anders sieht das schon wieder mit der evt. folgenden Provision aus. Diese muss vorher klar angegeben werden und zwar inkl. MwSt., also der tatsächlich zu zahlende Betrag und darf zwei Monatskaltmieten nicht überchreiten, bei Mietwohnungen.
Wichtig ist, dass ihr mit der Selbstauskunft kein bestimmtes Provisionsverlangen (% vom Mietzins o.ä.) mit in der Vereinbarung habt.