Kfz vom Jobcenter in der w wohlverhaltensphase bezahlt bekommen?
Hallo
Ich habe vom jobcenter 2500 € bekommen und mir davon ein Auto kaufen zu können für die Arbeit, da ich jetzt wieder anfange zu arbeiten und dies in Schicht.
Das jobcenter hat das Geld auch direkt an den autohändler gezahlt, und nichts kam auf mein Konto.
Nun die Frage: muss oder soll ich dem Insolvenzverwalter das melden oder kann ich dieses einfach so anmelden und fahren ohne irgendwem was zu sagen da es vom jobcenter gekauft worden ist.
Kann dies der Insolvenzverwalter ein Ziel wenn es vom jobcenter gekauft wurde ?????
6 Antworten
Naja
....da es vom jobcenter gekauft worden ist ....
das wäre mal deutlich zu klären. Die Mobilitätshilfe ist doch bei dem großzügigen Angebot eher ein Darlehen, oder ein teilweises Darlehen??! Was steht denn in den Papieren dazu? Der Staat sponsert Dir den PKW ganz ohne Bedingungen oder Rückforderungen? Job Center Schlaraffia ...? Wer hat denn den Fahrzeugbrief? Du doch doch sicherlich, oder? Kann nur so sein, denn das Job Center ist keine Leasinggesellschaft, das wäre wirklich mal was Neues ....
Also - keinen HeckMeck machen, und dem Insolvenzverwalter mal Bescheid geben, würde ich empfehlen. Kommt aber wie unten zu lesen ist, darauf an, in welchem Stadium der PI Du dich befindest. Warum hast Du das nicht schon vorher mal geprüft? Jetzt steht der Wagen auf Staatsknete ja schon vor der Tür. Interessant ist, was passiert, denn Du die Probezeit nicht packst. Kommen die Arbeitsvermittler dann eigenhändig den Wagen vom Parkplatz abholen?? :-))
Viel Erfolg im neuen Job! Alles Gute und bleib am Ball. :-))
https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/anschaffungen-in-der-insolvenz/
Anschaffungen in der Insolvenz
Anschaffungen im Insolvenzverfahren sollten Sie grundsätzlich nur nach dem Eintritt der Wohlverhaltensperiode tätigen – ansonsten drohen Insolvenzbeschlag und Verwertung. In der Wohlverhaltensperiode können Sie hingegen Geld ansparen oder Zuwendungen Dritter erhalten.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, unterliegt Ihr gesamtes Vermögen dem sogenannten Insolvenzbeschlag. Damit wird die Vermögensbefugnis auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder übertragen und dem Schuldner die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen verboten.
Vom Insolvenzbeschlag gibt es einige wichtige Ausnahmen:
- Ausgenommen sind zunächst pfändungsfreie Gegenstände (§ 36 Abs. 1 InsO, §§ 811 ff. ZPO)
- Ausgenommen sind vom Treuhänder/Insolvenzverwalter freigegebene Gegenstände – Dies geschieht, wenn Nachteile zu Lasten der Masse entstehen könnten, z. B. durch Belastungen eines ansonsten nicht werthaltigen Grundstückes usw.
- Ausgenommen sind schließlich alle Neuanschaffungen, die in der Wohlverhaltensperiode getätigt werden. Dies ist der Fall, weil zu diesem Zeitpunkt das Verfahren gem. § 200 InsO aufgehoben ist. Für Sie heißt das: Sobald die Wohlverhaltensperiode eintritt, können Sie etwas ansparen oder Zuwendungen erhalten. Passen Sie jedoch bei Erbschaften auf! Diese sind zur Hälfte abzuführen, weshalb u. U. eine rechtzeitige Ausschlagung empfehlenswert ist.
Kleine Korrektur: in der Wohlverhaltensperiode ist die Zuwendung nicht meldepflichtig.
Wie sicher ist das, dass es nicht Meldepflicht ist....? Bin auch in einer Privatinsolvenz bzw. In der wohlverhaltensphase.
Kann ich mir ein Auto kaufen und es auf meinen Namen amelden ohne ihm bescheid zu sagen ?
Nicht das er das später raus bekommt, und die Restschuldbefreiung untersagt
Hallo! Ich war vor Beendigung meiner Laufbahn viele Jahre Sachbearbeiter im Jobcenter. Ich muss Sie zunächst warnen: Auch in diesem Forum werden leider sehr viele Falschinformationen verbreitet, weil viele Teilnehmer am Dunning-Kruger-Effekt leiden.
Zu Ihrer Frage: Lassen Sie sich bitte von niemandem erzählen, "das Jobcenter hat ja den Wagen gekauft". HAT ES NICHT. Sie sind der Käufer, bezahlt wurde es von IHREN LEISTUNGEN, also IHREM GELD. Ob das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen wurde, ist VOLLKOMMEN EGAL. Sie waren ja einverstanden. Das ist ein reine Buchungsfrage, mehr nicht. Trotzdem muss das Ganze nicht unbedingt ein Problem werden. Mein dringender Rat: Seien Sie unbedingt EHRLICH! Legen Sie dem Insolvenzverwalter alle Unterlagen korrekt vor und erklären Sie ihm, dass Sie das Auto, das ja ohnehin keinen großen Wert darstellt, für Ihren Job brauchen, und dass sogar vom Jobcenter anerkannt und per Beihilfe gezahlt wurde. Wenn der Insolvenzverwalter das nicht anerkennt, legen Sie Rechtsmittel ein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er das nicht einsieht. Hinzu kommt ja, dass auch er sicher ein Interesse daran hat, dass Sie Arbeit haben, oder nicht?
Alle Gute für Sie, das klingt ja nach einem guten Neuanfang. Ich drücke Ihnen die Daumen.
Zu Ihrer Frage: Lassen Sie sich bitte von niemandem erzählen, "das Jobcenter hat ja den Wagen gekauft ...Auch in diesem Forum werden leider sehr viele Falschinformationen verbreitet,
Eine ansonsten informativer Beitrag, aber - pardon - der Fragesteller hat selbst dieses Gerücht (JobCenter bezahlt ...) in die Welt gesetzt, da hat von uns Antwortern niemand nachgeholfen.
Also von wegen Dunning-Kruger-Effekt und so ein Gedöns ... und von denen laufen im übrigen mehr als genug bei den Behörden rum, als Mitarbeiter und nicht als "Kunden".
Im Zweifel würde ich auch FÜR die Meldung beim Inso-Verwalter tendieren, auch wenn es nichts zu befürchten gibt => Wohverhaltensphase.
Ich würde das auf jeden Fall melden ( mit Kopie des Bescheides), lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Eine Anrechnung als Einkommen halte ich für ausgeschlossen, da es ein zweckgebundener Zuschuss ist.
Eine Verwertung des Autos als Vermögen ist ebenso ausgeschlossen, da die Notwendigkeit zur Ausübung der Erwerbstätigkeit ja quasi bereits durch die Zusage des jobcenters gegeben ist.
In der Wohlverhaltensphase ist nur noch das Pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abgetreten, Also muss ich das Auto nicht angeben
Auch der Insolvenzverwalter wird daran interessiert sein, dass du wieder in Lohn und Brot kommst. Nicht das Auto aber deine neue Arbeitsstelle wird den interessieren, das würde ich ihm melden.
Genau. Die arge würde kein Pkw finanzieren damit der Insolvenzverw. es wieder einzieht, und auf diesem Wege die Schulden begleicht. Da das Amt die finanzielle Lage prüfte, war wohl der stand der Insolvenz bekannt. Wenn jetzt ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist es im Interesse aller, dass es vorangeht und der FS dabei unterstützt wird.
Ja wenn die Arge das finanziert wird ja auch geprüft ob es von Nöten ist.
Nur ob dies jetzt an den insoverw. Mitgeteilt werden muss, weiß keiner !
Der eine schreibt nein, da man in der wohlverhaltensphase ist, der andere schreibt ja 🤔
Nicht das es am Ende heißt, Restschuldbefreiung untersagt......
In der wohlverhaltensphase steht....
- Sie sind verpflichtet eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und wenn sie ohne Beschäftigung sind sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen
- Vermögen dass sie von Todes wegen oder mit rücksicht auf eines künftigen Erbrecht erwerben, haben sie zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben für den Fall dass ihnen erbschaftsansprüche bekannt werden empfehlen wir Ihnen daher umgehend mit dem unterzeichner Kontakt aufzunehmen
- jeder Wechsel des Wohnsitz des Arbeitgebers oder der einkommensverhältnisse ist unverzüglich anzuzeigen es dürfen keine Einkünfte verheimlicht werden soweit sie seitens des Gerichts oder des treuhänders um Auskunft ersucht werden haben sie diesen Auskunft verlangen unverzüglich Folge zu leisten und die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen
- Zahlungen zur Befriedigung der insolvenzgläubiger dürfen nur an den Treuhänder leisten direkte Zahlung an den insolvenzgläubiger die diesen einen sondervorteil verschaffen würden sind untersagt
- soweit sie eine selbständige Tätigkeit ausüben obliegt es ihnen die insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen wie sie mit dem angemessenen dienstverhältnis eingegangen wären
nur bei Einhaltung dieser Verpflichtungen wird Ihnen nach Ablauf der wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt sollten Sie gegen die vorgenannten Obliegenheiten verstoßen kann seitens des Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden ich empfehlen daher genaustens auf die Einhaltung zu achten
Doch doch, das neue Auto könnte den Inso-Verw. schon interessieren und der neue Arbeitsvertrag sowieso, aber danach war ja gar nicht gefragt.
Also braucht man ein Auto gar nicht melden wenn man sich in der wohlverhaltensphase befindet, letztendlich nur den Arbeitsplatz so wie ich das jetzt gelesen habe.
Bekommt man da vom Insolvenzverwalter kalt auf den Sack weil er das rausbekommt.
Habe auch mal gegoogelt und man konnte viel darüber lesen die Anschreiben bescheid sagen die anderen sagen z.b
Falls Sie bereits in der Wohlverhaltensphase sind, können Sie das Auto kaufen und müssen auch nichts melden an die Verwalterin. Falls Sie noch in der normalen Insolvenz sind, dann versuchen Sie von dem Arbeitgeber eine Bescheinigung zu erhalten, dass das Auto zur Ausübung des Berufes erforderlich ist. Falls Sie diese nicht bekommen, kann es sein, dass Sie die 700 € doppelt bezahlen müssen. Einmal an den Freund und einmal an den Insolvenzverwalter, um es wieder auszulösen. Die Insolvenzverwalterin müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. Aber Sie müssen ihr den Kauf mitteilen, wenn Sie noch nicht in der Wohlverhaltensperiode sind.
Das war nur eine Antwor z.b
Ah .... Fragesteller gibt in den Tags an, dass er sich in der Wohlverhaltensperiode befindet. Na dann ist die Zuwendung tatsächlich nicht beim Inso-Verw. meldepflichtig. Prima. Weniger Aufwand für alle Beteiligten - weniger Papierkram.