Übernimmt das Jobcenter die Kosten für meinen Anwalt?
Hallo liebe Community,
Ich habe vor ca. 1 Jahr Mist im Internet gebaut und Sachen per Ebay verkauft aber nie abgeschickt. (Ich weiß es war dumm, ich bereue es auch sehr)
Ich war schon 2 mal für eine Vorladung bei der Polizei und bin mit nem blauen Auge davon gekommen.
Nun war der nächste Brief zur Vorladung bei mir im Briefkasten und ich glaube diesmal sehen meine Chancen nicht so gut aus..
Daher würde ich gerne einen Rechtsanwalt nehmen um Unterstützung von Ihm zu bekommen.
Ich lebe allerdings leider vom Arbeitslosengeld 2 und habe nicht wirklich genug Geld um Ihn zu bezahlen..
Würde das Jobcenter mir behilflich sein und ggf. die Anwaltskosten übernehmen?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
Das Jobcenter schenkt Dir die Kosten für einen Anwalt nicht (so kann man ja sagen). Das Jobcenter ist dazu da, Dein Existenzminimum zu sichern. Das Geld kommt von den Steuerzahlern. - Sieh es mal so: Irgendwer baut so einen Scheiß (so platt sag ich es mal), und bittet dann Dich, nun seine Anwaltskosten zu zahlen. (Meine ich nicht moralisch, sondern um es deutlich zu machen.)
Ich verstehe, dass Du Angst hast - vor dem, was auf Dich zukommen könnte, und auch vor den Kosten, die dadurch auf Dich zukommen können/werden. In den Knast kommst Du wohl nicht (da bin ich mir ziemlich sicher, ist wohl eher ein kleiner Betrug?). So wie hier schon geschrieben, bekommst Du wohl eine Geldstrafe, die Du dann in Raten zahlen darfst, wenn Du weiterhin mittellos bist oder einen ähnlich kleinen Lohn hast wie die "Höhe" des Hartz IV. - Klar wird das hart, weil Du dann noch weniger Geld hast als jetzt. Es gibt ja so ein kluges Sprichwort: Was man sät, das erntet man. Nun wirst Du die Früchte ernten, die Du gesät hattest.
Du bist ja nicht der/die einzige, der mal "vom geraden Lebensweg abgekommen" ist. Wie heißt es doch: Wer ganz ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. - Also ich könnte demnach keinen Stein werfen, und ich kenne auch keinen, der das könnte, jeder auf seine Weise.
Hilft es Dir, wenn Du zur Polizei und später zum Gericht nicht allein hingehen musst, wenn Dich jemand begleitet? Vielleicht begleitet Dich ein Freund. Wichtig dabei ist, dass es ein Mensch ist, der gut in seiner Mitte ruht. Also dass er nicht rumpalavert und Dich mit eigenem Kram zutextet oder Dir ausmalt, was alles schlimmes passieren kann oder was schlimmes in der Welt oder in seinem eigenen Leben passiert. Dass er einfach da ist, bei Dir.
Wenn Du so einen Freund nicht hast, begleitet Dich vielleicht ein Ämterlotse / Beistand (dazu gleich mehr). Ämterlotsen / Beistände / Begleiter machen ihren Job ehrenamtlich, vielleicht lädst Du ihn hinterher zu einem Kaffee o.ä. ein. - Normalerweise empfehle ich solche Beistände für Wege zum Jobcenter oder Grundsicherungsamt. Aber warum nicht auch für solch einen Weg. Es kann beruhigend sein, solch einen neutralen Menschen an seiner Seite zu haben, der dies gern für andere macht.
Habe zwei Artikel für Dich, die Dir Klarheit bezüglich Deiner Frage bringen können:
Beratungshilfe und Prozesskosenhilfe in Strafrecht
https://www.rudolph-recht.de/beratungshilfe-prozesskostenhilfe-strafrecht/
und
Prozesskostenhilfe im Strafverfahren
http://www.jurarat.de/prozesskostenhilfe-im-strafverfahren
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Weil Du nun schon mal hier bist und Hartz IV beziehst, beglücke ich Dich mit meinen Hinweisen für Jobcenter & Co. Vielleicht sind sie Dir ja mal nützlich.
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Das Jobcenter wird dir hier keine Kosten übernehmen. Prozesskostenhilfe kommt hier auch nicht in Frage.
Wenn du mehr als X Monate zu erwarten hast, bekommst du normalerweise einen Pflichtverteidiger. Aber ich denke eher nicht... du kannst dich ja selbst äußern. Es wird sicher auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Guck mal im Internet nach dem Begriff Prozesskostenbeihilfe.
Weil es sich um Betrug handelt, steht Dir ein Strafverfahren ins Haus. Gut möglich, dass Strafverfahren von der Prozesskostenbeihilfe ausgeschlossen sind.
Richtig, für Strafverfahren gibt es keine PKH, nur eine Beratungshilfe für vor einem solchen Prozess. - Habe zwei gute Artikel in meiner Antwort.