Stornierte Reise vor Hartz4 gebucht, Rückerstattung im Bezugszeitraum -> Kürzung der Leistung?
Ich habe vor der Hartz4-Bezugszeit eine Reise gebucht und bezahlt, die wegen der Covid-Pandemie storniert werden musste.
Jetzt befinde ich mich leider innerhalb der Bezugszeit von Hartz4 und kann mir die Reisekosten erstatten lassen mittels Überweisung auf mein Konto.
Wird durch die Rückerstattung die Leistung vom Jobcenter gekürzt?
3 Antworten
Soweit ich weiß ja, es ist Geld dass du in der Zeit bekommst und dementsprechend nicht auf dem Hartz 4 Geld angewiesen bist. Forderungen ggü. Fremde gehen immer vor.
Ja, auf jeden Fall. Hätte Du die Reise nicht gebucht, hättest Du ja auch mehr Rücklagen gehabt und damit erst später Harz4 beantragt.
Rücklagen sind quasi Vermögen, welches man bis zu einer bestimmten Höhe behalten kann und wodurch die Leistung vom Jobcenter nicht gekürzt wird. Sehe ich also nicht als Begründung für eine Kürzung
Das ist ja vergleichbar mit:
Du zahlst an der Kasse 20 Euro mit einem 50 Euro-Schein und bekommst 30 Euro zurück. Auch ist es vergleichbar mit Stromkosten, bei denen Du eine Überzahlung erstattet bekommst, die behältst Du ja auch.
Sollte das Jobcenter das anders sehen, würde es mich doch sehr wundern.