Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Kindergarten?
Ein paar Häuser weiter in meiner Straße wird ein neuer Kindergarten mit Kindertagesstätte geplant. Ich bin sicher da wird einiges an Lärmbelästigung auf uns zukommen. Haben wir Anspruch auf Mietminderung durch den Vermieter?
3 Antworten
Nein du kannst den Kindergarten nicht zur Mietminderung nehmen. Außerdem ist Kinderlärm nichts verwerfliches. Und die Kinder sind ja auch nicht ständig in der Außenanlage. Aber haben Sie Kinder??? Haben Kinder keine Rechte in Ihren Augen, nur die Pflicht da zu sein aber bitte kaum einen Ton von sich zu geben??
Dein Ansinnen auf Mietminderung wird normalerweise bei jedem Gericht abschlägig entschieden werden. Aber der Vermieter wird sicherlich bei einer Neuvermietung nicht mehr dei vollen Mietpreis erzielen. Auf dieser Basis kannst Du versuchen mit Deinem Vermieter zu verhandeln, must aber dann auch Konsequenz zeigen und gegebenenfalls die Wohnung wechseln.
Da wirst du es schwer haben denn Kinderlärm gilt zukünftig nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" und muss toleriert werden.Bei privatem Lärm der Nachbarskinder hat eine Klage noch mehr Aussicht auf Erfolg, nicht aber bei einer öffentlichen Einrichtung wie einem Kindergarten. Kinder sollen hier das Recht haben Kind zu sein.