Antwort
Nein du kannst den Kindergarten nicht zur Mietminderung nehmen. Außerdem ist Kinderlärm nichts verwerfliches. Und die Kinder sind ja auch nicht ständig in der Außenanlage. Aber haben Sie Kinder??? Haben Kinder keine Rechte in Ihren Augen, nur die Pflicht da zu sein aber bitte kaum einen Ton von sich zu geben??