Mietkaution?

3 Antworten

Ebenso wie kauf nicht die Miete bricht, ist es auch beim erben so.

Es geht mit dem/den Erben weiter wie bisher und auch die Hinterlegte Sicherheit (Sparbuch) bleibt bei dem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Die Kaution verbleibt beim Erben bzw. geht bei einem Verkauf an den neuen Eigentümer über - Du hast frühestens nach Rückgabe der Wohnung Anspruch auf Erstattung der Kaution.