Muss ich für eine verzogene Tür schadenersatz leisten?
Hallo ihr Lieben,
Heute benötige ich einen Rat...
Vor ca. 2 Jahren bezog ich eine neue Wohnung. Letztes Jahr kam der "alte" Vermieter auf mich zu, eine Türe, welche ich mit seiner Erlaubnis in den Keller abgestellt hatte, wäre verzogen. Dem neuen Mieter ist dieses aufgefallen...
Der neue Mieter ließ die Tür daraufhin vom Schreiner richten...Jetzt schreibt mich der Vermieter an, dass ich mich an den Kosten beteiligen soll andererseits würde er den Rechtsweg wählen....es liegt nichts schriftliches vor, dass ich die Türe seinerzeit mit seiner Einwilligung in den Keller gestellt habe.
Darf er dass?
LG
4 Antworten
Um die Tür in den Keller zu stellen hätte es der Erlaubnis nicht bedurft.
Aber natürlich hast du dafür zu sorgen, das wenn du Sachen aus der Wohnung entfernst, die zur Mietsache gehören auch entsprechend lagern musst. Scheinbar war der Keller feucht und daher zur Aufbewahrung nicht geeignet.
Aber warum ist das beim Auszug und wiedereinbau nicht aufgefallen und wurde mit der Kaution abgegolten?
Die Frage ist also, wenn die Wohnung korrekt abgenommen wurde, inwiefern der VM anschließend noch Ansprüche stellen kann.
Wenn du in der Wohnung nicht mehr wohnst , wie lange ist es her das du ausgezogen bist ? Hatte der alte Vermieter beim Auszug etwas zu beanstanden ? Falls nein , musst du nicht bezahlen .
hast du es schriftlich? Wenn ja, lass ihn den Rechtseeg bestreiten. Da er um Kostenbeteiligubg fragt, weiß er wahrscheinlich eh dass da nix zu holen ist.
hast du es nicht schriftlich würd i an Anwalt fragen
Wie immer, ich habe keine, der Vermieter hat eine...
Ich denke, dass du Recht hast, a.) es wird teurer, b.) Aussage gegen Aussage...der kleine Mann/die kleine Frau zieht immer den Kürzeren ohne schriftliches.. ich beiße in den sauren Apfel und zahle..grummel
Es hört sich so ein wenig an, als wenn Du diese Wohnung nicht mehr bewohnst!?
Wie lange ist denn der Auszug her?
Hallo rocko597,
lieben Dank für deine Antwort.
Nein, ich habe nix schriftliches, nur die mündliche Erlaubnis...Vllt. hätte ich bei Auszug die Tür wieder in die Wohnung stellen müssen..?! Hm...erstmal auf die schnelle einen Anwalt finden....er lässt mir Zeit bis Ende Mai, schmunzel