Meine Tochter zahlt Beitrag zur Lebensführung. Muss ich das versteuern ?
Meine Tochter drängt uns monatlich 200 Euro von ihrem Gehalt (duales Studium) für Essen und anteilige Energiekosten. auf. Dafür füttern wir sie auch durch und waschen für sie usw. Muß ich das versteuern als sonstige Einkünfte ? Dann müsste ich doch aber auch die Ausgaben dagegen rechnen können, oder ? Miete zahlt sie nicht, da sie keinen eignen Hausstand hat, sondern nur ihr Zimmer. Vielleicht gibt es ja hier einen Fachmann für solche Fragen. Sicher ist dieser Fall nicht unüblich.
3 Antworten
Ich glaube, ich kann Dich mit dem §22 Abs 1a EStG beruhigen: "Sonstige Einkünfte sind ..."
Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 vom Geber abgezogen werden können;
Da Kostgeld vom Geber z.B. aufgrund einiger aufgefundener BFH-Urteile nicht abgezogen werden kann, brauchst Du den Verlust, den Du trotz der 200€ selbst mit Einberechnen des Kindergelds (soweit Ihr welches bekommt) haben wirst, nicht nachzuweisen.
Wenn es dir unangehnem ist, dann soll die Tochter eben direkt einkaufen gehen und Essen für die ganze Familie kaufen. Niemand wird nachprüfen wer das Essen gekauft hat, wie viel es war usw. So eine Abmachung wie ihr sie habt ist aber vollkommen in Ordnung und es gibt daran nichts auszusetzten.
Hallo Fragfreund,
ehe ich Dir hier einen mehrzeiligen Aufsatz, wie ich es bei meinen Jung's während der Ausbildung gehandhabt habe schreibe, hier ein Tipp :
http://www.helpster.de/kostgeld-so-regeln-sie-es_105754
Ähnlich haben wir es gemacht ! Meine Kinder haben allerdings von der Sparaktion nichts gewusst. Ich finde es sogar pädagogisch sinnvoll, so können die Kinder schon in momentanen mageren Geldzeiten lernen, mit ihrem Geld sinnvoll umzugehen. Aushelfen kann man nebenbei immer noch hier und da. Die Kinder lernen so, eine Geldzuwendung eher schätzen !
Was dabei herauskommt wenn man den Kindern zu viel " Gutes " tut, erleben wir hier im Forum oftmals. Gruß! K.
Ach ja, das Finanzamt habe ich an dem " Schwarzgeld " nicht teilhaben lassen ! ;-))))
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Man darf aber nicht vergessen (ohne jetzt unbedingt auf meine Situation zu reflektieren), dass in der heutigen Zeit das Jungvolk oft ein wesentlich grösseres Einkommen hat, als die Elternschaft. Aber natürlich hast du Recht und natürlich macht meine Tochter immer noch einen Reibach. Die 200 Euro wird allein das ihr geschenkte Auto an Betriebskosten/Versicherung(Papas Zweitauto wegen Rabatt) usw. verschlingen.