Hauskauf bei den Eltern, wie die Auszahlung der Schwester berechnen?

Angelsiep  21.08.2020, 09:08

Willst du den Verkehrswert - Wohnrecht bezahlen oder teilweise Schenkung ?

Decl123 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 15:26

Wissen wir noch nicht wie es am besten ist

2 Antworten

Deine Mutter verkauft ! zu Lebzeiten ! ihr Haus - ergo hat Deine Schwester nach Erbausschlagung des väterlichen Erbes keinerlei Ansprüche.

Ein neuerlicher Erbanspruch entsteht erst nach dem Tod der Mutter auf das dann vorhandene Barerbe .... bei 2 Kindern ( ohne Testamant ) dann 50%

Deine Schwester hat bei einem Kauf des elterlichen Hauses durch Dich überhaupt keine Ansprüche .... wozu auch? Zu Lebzeiten kann Eure Mutter mit ihrem Eigentum machen, was sie möchte.

Berechnung Wohnrecht :

https://www.kapitalfokus.de/wohnrecht-berechnen-831.html

Formel:

Wohnfläche x Kaltmiete pro qm2 nach Mietspiegel x 12 Monate = Jährliche Mieteinnahmen

https://lebenslanges-wohnrecht.de/lebenslanges-wohnrecht-berechnen/


Maerz2019  21.08.2020, 23:38

Deine Mutter verkauft ! zu Lebzeiten ! ihr Haus - ergo hat Deine Schwester nach Erbausschlagung des väterlichen Erbes keinerlei Ansprüche.

Das eine hat mit anderem nichts zu tun. Auch Du hast nicht den großen Durchblick im Sachverhalt, woher auch? Fragesteller soll sich prof. Hilfe suchen. Ich schrieb es bereits. Die Materie ist zu wertvoll und kompliziert. Du hast ja überlesen, dass er die Schwester freiwillig auszahlen möchte und auch dass die Mutter mietfrei wohnen soll.

Marktwert von 450000€…

Ist schon klar, das sind so die Träume von Mondpreisen von Eigentümern, ein bei Immobilienbesitzern und deren Anverwandten weit verbreitetes Phänomen; die Selbstüberschätzung: das Schön- und Hochrechnen des Hauses.

Bevor hier mit dem auf dem Küchentisch oder beim Grillabend konzipierten Marktwerten weiter spekuliert wird, ist vor der Übereignung ganz klar ein prof. Wertgutachten der Immobilie zu empfehlen.

Denn es wird nie der Marktwert (Straßenpreis) bei der Übereignung an Blutsverwandte angesetzt.

Du hast Deiner Frage nach zu urteilen überhaupt noch zu wenig Ahnung für das Projekt. Das Wertgutachten für die Immobilie ist kostenpflichtig. Das lebenslange Wohnrecht kann den Wert deutlich verringern. Du kannst Dir behelfsweise zum Sachverhalt Hilfe bei Fremden im Internet suchen, ja. Dezidierte und fundierte Auskünfte dann weiter bitte reallife.

Guter Rat ist teuer!


Decl123 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 05:26

Naja das Haus nebenan mit ca 80m2 weniger und 5jahre älter wurde für 510000€ verkauft, das ist klar das es dann geschätzt wird. Es geht nur um die Rechnung als Beispiel, wie viel ich bezahlen müsste an meine Schwester zur auslöse

Maerz2019  21.08.2020, 05:44
@Decl123

Es ist, so dass die Auszahlung des sog. Pflichtteilergänzungsanspruch erst dann für Dich (und Deine Schwester) relevant ist, wenn Eure Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre (in Worten zehn) ab dem Zeitpunkt des Überschreibens der Immo verstirbt. Zu Lebzeiten der Mutter hat Deine Schwester keinerlei Auszahlungsanspruch. Hast Du dich und Deine Mutter mal mit der Steuerthematik befasst (Schenkungssteuer und Co.?)

Alle Angaben ohne Gewähr

Decl123 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 06:10
@Maerz2019

Nein haben wir noch nicht, evtl. werde ich es auch Kaufen, muss mir das noch ausrechnen lassen wie ich besser hin komme. Es geht ja darum wenn ich das Haus kaufe wie viel ein realer wert ist den ich meiner Schwester bezahle, Familie ist Familie und will sie da nicht im Regen stehen lassen. Deswegen die Frage wie viel ihr denn zu steht bei den zu oben genannter Situation?