Darf die BG vorschreiben, dass ich mich von einem anderen D-Arzt untersuchen lasse?
Guten Tag,
nach einem Wegeunfall wurde ich zunächst in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt. Nachdem nach ca. 4 Wochen die dortigen Ärzte nicht mehr weiter kamen wurde ich an eine Unfallchirurgie mit entsprechenden Spezialisten überwiesen und dann auch dort von einem Chirurgen, welcher auch die dortige BG Sprechstunde durchführt, operiert. Durch corona wurde diese OP dann leider auch zweimal verschoben.
Mittlerweile bin ich jetzt seit ca. 6 Monaten AU und habe eine dreiwöchige Belastungserprobung hinter mir. Da jedoch jetzt leider immer noch nicht eine volle berufliche Einsatzfähigkeit gegeben ist wurde ich zunächst für weitere drei Woche AU geschrieben.
Es erfolgte eine telefonische Rückfrage der BG mit der Aussage, wenn ich dann jetzt nach drei Wochen nicht wieder voll Arbeitsfähig bin wolle die BG mich von einem andern Arzt sprich Klinik untersuchen lassen.
Meine Frage ist nun, ob die BG für diese geforderte Aktion überhaupt eine rechtliche Handhabe hat?
Vielen Dank im Voraus für eine möglichst rechtssichere Antwort
Mit freundlichen Grüßen der
Werner
1 Antwort
Das ist sogar die Pflicht der Berufsgenossenschaft. Rechtliche Grundlage ist das SGB VII.
Wenn du nicht kooperieren möchtest, werden Zahlungen nach dem Verletztengeld eingestellt - nach dem Motto REHA geht vor Rente, riskierst du sogar deinen möglichen Anspruch auf Unfallrente.
Ich kann nicht verstehen, wie man als Verletzter wesentlich bessere medizinische und finanzielle Leistungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen kann, und nichts dafür tun will. Kooperation bei den med. Maßnahmen ist eine Bringepflicht des Verletzten.
Vielen Dank für die Antwort wenn gleich ich es ausgesprochen anmassend und unverschämt finde mir quasi zu unterstellen, dass ich mich gegenüber der BG unkooperativ verhalte.
Meine Intension dieser Frage zielte ausschließlich darauf ab, dass die BG mich womöglich nur aus dem Grund zu einem andern "BG freundlichen" Arzt deligieren möchte um mich quasi aus Kostengründen für "gesund" und wieder "voll arbeitsfähig" erklären zu lassen.
Eine "neutrale" Zweitmeinung eines fachlich kompetente Arztes würde ich sogar befürworten denn meine Gesundheit hat für mich hier oberste Priorität.
Viele Grüße der
Werner