Darf die BG vorschreiben, dass ich mich von einem anderen D-Arzt untersuchen lasse?

1 Antwort

Das ist sogar die Pflicht der Berufsgenossenschaft. Rechtliche Grundlage ist das SGB VII.

Wenn du nicht kooperieren möchtest, werden Zahlungen nach dem Verletztengeld eingestellt - nach dem Motto REHA geht vor Rente, riskierst du sogar deinen möglichen Anspruch auf Unfallrente.

Ich kann nicht verstehen, wie man als Verletzter wesentlich bessere medizinische und finanzielle Leistungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen kann, und nichts dafür tun will. Kooperation bei den med. Maßnahmen ist eine Bringepflicht des Verletzten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Werner834 
Beitragsersteller
 23.08.2020, 20:23

Vielen Dank für die Antwort wenn gleich ich es ausgesprochen anmassend und unverschämt finde mir quasi zu unterstellen, dass ich mich gegenüber der BG unkooperativ verhalte.

Meine Intension dieser Frage zielte ausschließlich darauf ab, dass die BG mich womöglich nur aus dem Grund zu einem andern "BG freundlichen" Arzt deligieren möchte um mich quasi aus Kostengründen für "gesund" und wieder "voll arbeitsfähig" erklären zu lassen.

Eine "neutrale" Zweitmeinung eines fachlich kompetente Arztes würde ich sogar befürworten denn meine Gesundheit hat für mich hier oberste Priorität.

Viele Grüße der

Werner