Kann ich das Gold als Gold in meiner Steuererklärung behandeln?
Hallo,
ich besitze Gold bei der Revolut-Bank in Litauen als XAU und Silber als XAG. Ich bin mir unsicher, ob ich das Gold und Silber in der Anlage KAP, KAP-INV oder SO ausweisen muss. Ich habe es so verstanden, dass Gold nur in der SO ausgewiesen werden darf, wenn man dieses auch physikalisch anfordern kann. Auf die Frage, ob ich mein Geld physikalisch anfordern könnte, schrieb Revolut: "Nein, unser Gold/Silber ist kein Derivat, sondern ein echter Rohstoff, der in den Besitz unserer Kunden übergeht (die physischen Barren werden jedoch nicht an unsere Kunden geliefert). Die Rohstoffe werden als Basiswerte betrachtet." Nun bin ich unsicher, als was ich den Gewinn in der Steuererklärung ausweisen soll.
Kann ich den Gewinn mit Gold und Silber in der Anlage SO angeben?
2 Antworten
Physische Edelmetalle werden von Revolut nicht ausgeliefert. Revolut behauptet jedoch, dass es sich um keine Derivate, sondern Verbriefungen physischer Anteile handelt.
Da jedoch laut FAQ im besten Fall immer nur der Gegenwert des Goldanteils ausgezahlt wird, ist dies kein Rohstoffinvestment, sondern ein rohstoffbasiertes Kapitalinvestment, d.h. eine Kapitalforderung. Damit werden diese mit Abgeltungssteuer belegt.
Die Argumentation würde anders verlaufen, wenn analog zum Wisdom Tree Gold Bullion (siehe BFH-Urteil aus 2020) tatsächlich Revolut dem Anleger individuell zuordenbare Anteile an Rohstoffen verwahren läßt. Dies wäre von Revolut zu bestätigen. In diesem Fall greift keine Abgeltungssteuer, sondern das Ganze gilt als Rohstoffinvestment. Der Beschreibung von Revolut kann ich das jedoch nicht entnehmen.
Wenn Du Gewinne aus dem Verkauf von Rohstoffen erzielst, dann musst Du diese ggf. in der Einkommensteuererklärung angeben. Der Besitz allein unterliegt nicht der Besteuerung.
Wie ist denn Deine Frage?
Kann ich das Gold als Gold in meiner Steuererklärung behandeln?
Was wäre denn die Alternative?
Kann ich den Gewinn mit Gold und Silber in der Anlage SO angeben?
Ja.
Ob der Gewinn mit den Edelmetallen von der Abgeltungssteuer befreit ist.
Tschuldige, das Wort Abgeltungssteuer kommt wirklich nicht in Deiner Frage vor.
Sonstige Einkünfte unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Sie sind ganz normal mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Für alle, die noch auf diese Frage stoßen: Ich habe den Support angeschrieben und gefragt, ob Revolut dem Anleger individuell zuordenbare Anteile an Rohstoffen verwahren lässt. Darauf wurde mir geantwortet: "Revolut is not allocating individual Precious Metals accounts at this time. Once purchased, the Precious Metals are securely stored in a 'pooled' account. We maintain our own internal ledger, which records your exposure that is reflected in the Precious Metals account in your Revolut app". Damit, denke ich, ist es eindeutig, dass die Abgeltungssteuer fällig ist.