Mechanik an Balkontür kaputt durch Fremdverschulden, zahlt Haftpflicht? Zeitwert oder Reperaturwert?

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Also eine Haftpflichtversichert in diesem Fall nur, wenn es der Sache durch eine unsachgemäße Behandlung widerfahren ist. Soll heißen, nur weil er das Fenster sachgemäß öffnen bzw. schließen wollte, ist er nicht schuld. Wenn er nun auf Teufel komm raus versucht hat, den Heben "richtig" zu schließen, sieht es da schon anders aus. Ob die Versicherung jedoch den ganzen Schaden reguliert will ich mal bezweifeln. Vermutlich wird hier auf dich mindestens ein Eigenanteil anfallen, da die Fenster ja bereits die längste Zeit gehalten haben.


FREDL2  08.12.2011, 19:08

Das mit der Haftpflichtversicherung sehe ich ebenso.