Mechanik an Balkontür kaputt durch Fremdverschulden, zahlt Haftpflicht? Zeitwert oder Reperaturwert?
Hallo zusammen!
Kurz zu meinem Fall: Es geht um meine Balkontür (müsste mindst. 25 Jahre alt sein), welche normal funktionierte und keine Schäden hatte, lediglich war der Hebel zum Öffnen (Geschlossen, Ganz auf, auf kipp) etwas verstellt/verzogen, sprich wenn das Fenster geschlossen ist, stand der Hebel nicht ganz senkrecht, sondern so ca. 10-15 Grad "falsch". Nun hatte ein Freund von mir das Fennster von "auf kipp" schliessen wollen, wobei es ein lautes klicken gab und sich nun das Fenster nicht mehr ganz öffnen lässt und der Hebel anders verzogen/verstellt ist. Der "Fensterbauer" hat sich das schon angeguckt und meinte dass das alles neu muss und nicht so reperiert werden kann und da schätzungsweise 2000-2500€ kosten wird, die Jalousien gehören z.B. mit zu der Konstruktion. Ein richtiger Kostenvoranschlag, kommt die Tage.
Ich habe hier schon ein bisschen gelesen und auch gegoogelt, aber mir stellt sich dennoch die Frage, ob da nun der Zeitwert oder Reperatur- (bzw. Wiederbeschaffungswert) gezahlt wird, wenn überhaupt was gezahlt wird. Und dadurch natürlich auch die Frage, ob es sich lohnt das der Haftpflichtversicherung meines Kumpels zu melden. Würde es für in Konsequenzen geben?
Danke schoneinmal für kommende Antworten!
1 Antwort
Also eine Haftpflichtversichert in diesem Fall nur, wenn es der Sache durch eine unsachgemäße Behandlung widerfahren ist. Soll heißen, nur weil er das Fenster sachgemäß öffnen bzw. schließen wollte, ist er nicht schuld. Wenn er nun auf Teufel komm raus versucht hat, den Heben "richtig" zu schließen, sieht es da schon anders aus. Ob die Versicherung jedoch den ganzen Schaden reguliert will ich mal bezweifeln. Vermutlich wird hier auf dich mindestens ein Eigenanteil anfallen, da die Fenster ja bereits die längste Zeit gehalten haben.