Einbruch im oberen Stockwerk durch geöffnetes Fenster -zahlt die Hausratversicherung?
Wir lassen oft im ersten Stock die Fenster zum Lüften auf. Meine Freundin sagt, dass im falle eines Einbruchs hier die Hausratversicherung nicht zahlen würde. Stimmt das? Ist das öffnen der Fenster im ersten Stock fahrlässig?
1 Antwort
die beste und einfachste lösung um streit zu vermeiden ist hier einen hausratversicherung zu wählen die auch für fälle von grober fahrlässigkeit zahlt (machen derzeit ca 10% aller Versicherer), somit sind auch das offene fenster (egal welches stockwerk) , die brennen gelassene kerze , der offen rumliegende schlüsselbund (der den einbruch leichter machte ) abgesichert , ist die klausel drinne hat der kunde ruhe im schadensfall und muß nicht raten obs nun grob fahrlässig war oder nicht , er bekommt den schaden ersetzt , außer er handelt im vorsatz, Werbung durch Support gelöscht aber bei uns kost das hier 83 cent pro m² und da ist von überspannung , fahrraddiebstahl bis zur groben fahrlässigkeit alles drinne , da kann man für wenig geld auch gekippte fenster versichern,