Kanzlei Dr. Seegers und Paypal, Verbraucherschutzkonform oder schon grenzwertig zum Betrug?
Ich hatte neulich bei Paypal negatives Guthaben, da bei mir mal nicht abgebucht werden konnte. Soweit nicht schlimm, dachte ich, es war keine böse Absicht, und ich zu keiner Zeit vor, es nicht zu zahlen. So SCHEINT es Paypal auch zu sehen zumindest laut Webseite und App. Dort wird man unter seinem negativen Guthaben nur darauf hingewiesen, dass keine Zahlungen möglich sind, bevor es wieder ausgeglichen ist, es wird noch explizit erwähnt, dass KEINE zusätzlichen Gebühren dadurch anfallen. Entsprechend schockiert war ich, als ich einen Brief von "KSP Rechtsanwälte Dr. Seegers..." mit der Forderung, den Betrag innerhalb einer sehr kurzen Frist, bei Zustellung noch eine Woche, zu zahlen. Natürlich verlangte die Anwaltskanzlei zusätzlich (da sie ja in der Sache tätig geworden sind, an sich verständlich) zusätzlich Anwaltsgebühr, Auslagepauschale, Mahnkosten und Verzugszinsen in Höhe von zusammen etwa 50% der ursprünglichen Forderung. Ich schrieb, dass ich das nicht einsehe, da ich von Paypal bis zum Zugang des Schreibens nicht über irgendwelche Maßnahmen informiert wurde, durch die zusätzliche Kosten entstehen. Zwei Wochen später wieder ein Schreiben, dass man auf die zusätzlichen Forderungen im Zuge "einer außergerichtlichen Einigung" verzichtet. Und wer Anwälte kennt, weiß, das machen die nicht freiwillig, schon garnicht, wenn man nicht selbst mit einem Anwalt kommt, auf ihre Gebühren verzichten bzw diese eigentlich vom Schuldner zu tragenden Kosten dann dem Mandanten in Rechnung stellen wodurch die Hälfte des geforderten Betrages für ihn weg ist... Außer natürlich, wenn sie wissen, dass die Forderung juristisch nicht gerechtfertigt ist.
Ich halte das für ein sehr freches und juristisch fragwürdiges Vorgehen, sowohl von Paypal, ohne vorherige Information oder Mahnung eine Anwaltskanzlei einzuschalten, als auch von der Kanzlei Dr. Seegers, die offensichtlich wissentlich juristisch haltlose Forderungen verschickt, in der Annahme, die meisten werden schon so blöd sein, und einfach zahlen.
Kann man das irgendwo einfach, bestenfalls online bei einer Verbraucherschutzstelle oder ähnlichem melden, dass die das prüfen bzw. wenn genug Fälle zusammenkommen auch selbst juristisch dagegen vorgehen?
2 Antworten
Schon mal das Kleingedruckte von PayPal gelesen?
Diesem hast Du mit Kontoeröffnung zugestimmt.
Und dadurch, dass PayPal nicht abbuchen konnnte, hast DU dich bereits im Verzug befunden.
Ab dem Moment darf jeder, auch PayPal, einen Anwalt und/oder Inkassobüro einschalten
Dazu bedarf es keiner Mitteilung/Ankündigung.
Und diese Verzugskosten hast Du dann zu tragen.
Und es ist hierbei egal, ob Du 10 Euro oder 200 Euro schuldest, es gibt hier feste Gebührensätze, der Arbeitsaufwand ist der gleiche.
Die Kosten liegen dann vermutlich um die 50 bis 80 Euro!?
Kleingedruckte sprich AGB ändern sich ständig. Das dies nicht immer rechtskonform ist, wurde bei den Banken in D klar. Klar alter Bekannter Trick, alles in AGB zu verstecken. Die liest und versteht eh niemand.
Wie ich bereits sagte, ich habe der Forderung widersprochen und es wurde ohne weiteres Murren auf die zusätzlichen Gebühren verzichtet, was ich mir kaum vorstellen könnte, wenn es in der Form wirklich rechtssicher wäre!
Du musst unterscheiden zwischen negativem Guthaben und einer gescheiterten Abbuchung. Du hast PayPal ausdrücklich das Recht eingeräumt, negatives Guthaben (jederzeit) durch Abbuchung von deinem Bankkonto auszugleichen. Weiterhin hast du dich vertraglich ziemlich sicher verpflichtet, für eine ausreichende Deckung deines Bankkontos zu sorgen.
Wenn PayPal ankündigt, offene Forderungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen, wird aus der Schickschuld eine Holschuld. Bis zur Abbuchung von deinem Bankkonto gerätst du somit auch nicht automatisch in Verzug.
Das ändert sich aber, sobald aus einem in deiner Risikosphäre liegenden Grund die Abbuchung scheitert. Im Zeitpunkt des Scheiterns der Abbuchung gerätst du automatisch in Verzug. Mahnungen sind hier nicht erforderlich. Ab Verzug hast du auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Und wer Anwälte kennt, weiß, das machen die nicht freiwillig, schon garnicht, wenn man nicht selbst mit einem Anwalt kommt, auf ihre Gebühren verzichten
Die Gebühren trägt der Mandant, dass die Rechtsanwälte auf ihre Gebühren verzichten ist in der Tat eher unwahrscheinlich.
bzw diese eigentlich vom Schuldner zu tragenden Kosten dann dem Mandanten in Rechnung stellen wodurch die Hälfte des geforderten Betrages für ihn weg ist...
Doch, das ist absolut gängige Praxis bei Bagatellfordeurngen. Hast du eine ungefähre Ahnung, wie oft wir auf drei- und vierstellige Summen verzichten, weil eine Beitreibung höchstwahrscheinlich nicht wirtschaftlich ist bzw. das Vollstreckungsrisiko schlicht zu hoch ist?
Außer natürlich, wenn sie wissen, dass die Forderung juristisch nicht gerechtfertigt ist.
Oder damit zu rechnen ist, dass der Schuldner gar kein Geld hat, um die Forderung zzgl. auflaufende Kosten zu begleichen. Und das dürfte nach meiner Praxiserfahrung der Regelfall sein. Das ist der Grund, warum Unternehmen jedes Jahr auf Unsummen verzichten, obwohl die Forderung unzweifelhaft besteht. Was bringt es, mit viel Aufwand eine Forderung zu titulieren, nur damit der Schuldner anschließend den Finger hebt?
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Und ja, KSP ist nicht unbedingt die seriöseste Kanzlei unter der Sonne. Aber letzten Endes machen die nur ihren Job. PayPal ist derjenige, der die teilweise komplizierten und undurchschaubaren Regeln aufstellt und seinen Kunden Rechtsanwälte auf den Hals hetzt, wenn sie diese nicht verstanden haben. Und mal im Ernst: Du bist derjenige, der sich freiwillig (!!!) mit diesem Laden eingelassen hat! Kündige dein PayPal-Konto und höre endlich auf zu heulen!