Bitcoin steuerfrei verschenken?
Wenn man einem Verwandten Bitcoin steuerfrei verschenken möchte, kann man dann nicht einfach dem Finanzamt gegenüber behaupten, man hätte ihm die Bitcoins (bzw. den PrivateKey) schon vor Jahren geschenkt zu einem Zeitpunkt als der Bitcoinkurs noch so niedrig war, dass der Betrag noch nicht steuerpflichtig war?
Wie könnte das Finanzamt einem nachweisen, dass es anders gewesen ist?
3 Antworten
Ich ergänze mal aus Sicht der Steuerfahndung :-)
Also ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass Du eine Bitcoin-Wallet hast / hattest. An diese Wallet, die anonym ist, gelangst Du über deinen Private-Key (ähnlich einer Schlüsseldatei) und deine PIN.
Du verschenkst deine Bitcoins in dieser Wallet jetzt vollständig an jemand anderen, indem Du ihm schlichtweg Zugang zu deiner Wallet verschaffst. Das machst Du bspw dadurch, dass Du ihm deinen Private-Key und die PIN gibst.
Richtig so?
Also rein steuerrechtlich liegt durch die Übertragung eine schenkungssteuerpflichtige Schenkung vor. Steuerpflichtig ist der Beschenkte. Anzeigepflichtig sind sowohl Beschenkter als auch Schenker.
Wie kann das Finanzamt nachweisen, zu welchem Zeitpunkt die Schenkung erfolgte?
Naja da gibt es verschiedene Ansätze. Falls der Fall tatsächlich von der Steuerfahndung aufgegriffen wird, dazu bedürfte es des Verdachts einer Steuerstraftat, kann unsere IT-Forensik einiges leisten. Man kann bspw herausfinden, zu welchem Zeitpunkt Daten (die Private-Key) transferiert werden. Man kann auch herausfinden, zu welchem Zeitpunkt Du dich letztmals und dein Bekannter sich erstmals auf der Wallet eingeloggt haben. Man kann außerdem eure Kommunikation zu dem Thema nachverfolgen.
Wenn Du jetzt glaubst, dass Du Verläufe gelöscht bzw. deine Daten mit Passwörtern gesichert hast, liegst Du falsch. Die Fahndung verfügt über spezielle Programme, die nicht auf dem freien Markt erhältlich sind, mit denen auf solche Daten zugegriffen werden kann - egal ob gelöscht oder mit einem Passwort gesichert.
Weiterhin wären Maßnahmen wie Abfrage von IP-Daten beim Netzbetreiber und Ähnliches möglich.
Fazit: Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, hat die Fahndung Möglichkeiten, an die Du nicht denkst.
Wenn Du Bitcoins verschenkst, müssen die doch von Deinem Wallett in das des Beschenkten umgebucht werden.
Da hast Du das Datum und über das Datum den Kurs der Coins.
Was meinst Du mit festhalten? Wenn es ein nichtsteuerpflichtiger Betrag ist, gibt es doch keine Pflicht zum "festhalten".
Es wurde wie gesagt die ganze Wallet verschenkt, nicht die Bitcoins von einer Wallet zur anderen übertragen.
Wenn jetzt der Beschenkte und der Schenker bestätigen, dass die Schenkung schon vor Jahren stattgefunden hat - wie soll dann jemals nachgewiesen werden können ob das stimmt oder nicht?
Ich glaube, du weißt nicht wie Bitcoin Wallets funktionieren. Wenn ich die PrivateKey verschenkt habe, hat der neue Besitzer Zugriff darauf und das wird nirgends protokolliert. Wie auch.
Du redest vom Kaufdatum der Bitcoins. Das lässt sich nachweisen. Ich rede aber vom Zeitpunkt der späteren Schenkung der Bitcoins - um diesen geht es ja in dem steuerlichen Zusammenhang.
Wenn die Bitcoins auf eine eigene Wallet übertragen werden und diese Wallet verschenkt wird, kann ja kein Mensch nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt diese Schenkung stattgefunden hat.
Jeder, der den Private Key hat, hat Zugang zu den Bitcoins. Wenn du jemandem den Private Key gibst, wird das weder auf der Blockchain noch sonst irgendwo im Internet festgehalten. Das geht technisch gar nicht, du kannst den Private Key ja auch in Papierform verschenken.
Noch mal: Die Bitcoins wurden nicht verschenkt, indem Sie auf eine andere Wallet transferiert wurden, sondern die ganze Wallet wurde verschenkt.
Das ist so wie wenn ich ein Ölgemälde verschenke zu einem Zeitpunkt als der Künstler noch unbekannt war und es wenig Wert hatte. Nachdem der Künstler entdeckt wurde, stieg der Wert des Gemäldes auf eine Summe, die bei einer Schenkung auf jeden Fall steuerpflichtig wäre. Wie soll man dann jetzt nachweisen zu welchem Zeitpunkt die Schenkung stattgefunden hat?
Ich kann bei meiner Meinung nicht bleiben, da ich zu meiner Frage bezüglich der Steuern keine habe.
Ich weiß im Gegensatz zu dir wie der Bitcoin funktioniert und technisch gesehen kann man die Schenkung der Wallet nicht nachweisen.
Aber ich weiß nicht, wie die steuerliche Seite aussieht. Deswegen frage ich und wenn du keine Antwort dazu hast, dann ist das auch ok. Aber schade, dass du so eingeschnappt reagierst, nur weil du am Anfang etwas falsch verstanden hast.
Um es leichter verständlich zu machen ja die Analogie mit dem Ölgemälde .
Uns ja, selbstverständlich eignet sich der Bitcoin auch für anonyme Geldwäsche und Betrügereien. Wenn jemand "weggefangen" wird, dann immer nur beim Wandel von Bitcoin in Dollar, wo ja in der Regel eine Bank involviert ist.
Wenn Du der Ansicht bist, dass die Schenkung und den Zeitpunkt eh keiner nachweisen kann, ist es doch völlig egal, wie es steuerlich beurteilt wird.
Davon abgesehen, wenn man über die Höhe einer Schenkung falsche Angaben macht (was sich auch auf den Zeitpunkt bezieht), ist es ganz einfach versuchte, oder vollendete Steuerhinterziehung.
Ja, meine Frage ging eher in die Richtung bei wem die Nachweispflicht liegt. Aber ok, lassen wir das, du hast weder die Frage noch den Sachverhalt verstanden.
Ich habe den Sachverhalt sehr wohl verstanden, aber Du weißt nicht, wie Steuerrecht funktioniert.
Du bzw. der Beschenkte macht die Angaben. Er gibt die Erklärung ab.
Wenn er in 2021 eine Erklärung abgibt und sagt, dass die Schenkung Ende 2020 war, wird man es vermutlich ohne Rückfrage durchwinken.
Wenn es in 2022 erklärt wird und sagt die Schenkung war in 2017 werden fragen kommen.
Dazu kommt einfach der Riecher, oder das Fingerspitzengefühl der Beamten. Wenn die meinen etwas zu riechen, wird eben ermittelt.
Also wer muss dann nachweisen, wann die Schenkung war? Das Finanzamt oder Schenkel/Beschenkter?
Für alle Beteiligten ist ein Nachweis rückwirkend ja nicht mehr möglich.
Zum wohl dritten Mal:
Du bzw. der Beschenkte macht die Angaben. Er gibt die Erklärung ab.
Wenn das Finanzamt es nicht glaubt, werden die ermitteln.
Wenn es um einen Tatbestand geht, bei dem Schenkungssteuer relevant ist, als 20.000,- Euro und mehr, gibt es ja wohl auf jeden Fall irgendwelchen Datenverkehr, eMails usw, wenn schon nicht richtige Dokumente. Keiner verschenkt mal eben im Straßencafe beim Cafe Latte so eben 20.000,- euro und mehr.
Diese Unterlagen wird man anfordern.
Beim Finanzamt muss man Sachverhalte (auf Anforderung) belegen, oder glaubhaft machen.
Über das Buchungsdatum in Euren BitcoinWallets?
Aus dem Buchungsdatum geht doch nicht hervor, wann die Schenkung erfolgt ist.
Sorry, habe mich wohl schlecht ausgedrückt. Das "Buchungsdatum" zeigt, wann ich die Bitcoins gekauft habe, nicht aber wem die Wallet gehört und wann oder ob sie verschenkt wurde.
Sorry, kannst du die Lösung erklären? Es ist nämlich keine, da das "Buchungsdatum" keine Auskunft über das Datum der Schenkung zulässt.
Nein, nicht wenn die Wallet verschenkt wurde