Löschungsbewilligung?
Ich habe ein heikles Thema zum Haus kaufen
Mein Mann und ich möchten mein Elternhaus kaufen was auf einem großen Grundstück 10 ha steht.
Vor 30 Jahren hat ein Käufer ca. 5 ha von diesem Grundstück erworben und eine Anzahlung geleistet. Er steht schon als Vorkaufsberechtigter im Grundbuch. Der Käufer wollte dieses vermessen lassen, aber er ist verschollen. (Letzte Adresse Mallorca vor 25 Jahren )
Meine Frage:
Wir möchten diesen Käufer aus dem Grundbuch löschen. Laut Grundbuchamt brauchen wir eine Löschungsbewilligung vom Berechtigen. Dem wiederum gibt es nicht mehr oder ist nicht auffindbar.
Was könnt ihr uns raten? Oder wer ist noch in so einem ähnlichen Fall verwickelt?
Freundliche Grüße
I.R.
2 Antworten
Ohne Löschungsbewilligung kann der Grundbucheintrag vom Amt nicht gelöscht werden. Man kann nun entweder den Berechtigten auf Erteilung verklagen oder sofern dieser tatsächlich nicht ermittelbar ist, das sogenannte Aufgebotsverfahren betreiben. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Ich würde empfehlen, sich mit allen Unterlagen an die Rechtsantragstelle des AG zu wenden. Das Verfahren dauert dann in der Regel 6-12 Monate.
Das scheint mir ein Fall für eine Abwesenheitspflegschaft zu sein:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1884.html
Mein Rat ist insofern, sich zunächst rechtlichen Rat für die Formulierung des Antrags auf eine Abwesenheitspflegschaft einzuholen. Die Amtsgerichte handhaben solche Anträge eher restriktiv und neigen dazu, die eher abzulehnen wenn nicht genau die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Schon alleine das Antragsverfahren beim Amtsgericht kann bis zu einem Jahr dauern.
Der dann bestellte Abwesenheitspfleger wird sich mit Sicherheit durch eigene Ermittlungen davon überzeugen wollen, dass der Rechtsinhaber wirklich nicht mehr auffindbar ist.
Spannend wird die Frage, wie die Anzahlung zu handhaben ist. Nicht auszuschließen ist, dass der Abwesenheitspfleger die Löschungsbewilligung nur gegen Rückzahlung der Anzahlung erteilen wird.