Letzter Lohn nach Kündigung in Bar?
Hallo,
ich bin habe nach einigen Differenzen mit meinem Arbeitgeber zum 31.03. fristgerecht gekündigt. Unsere Lohnzahlung erfolgt immer zum 15. des Folgemonats. Meistens war es schon zum 11. da, aber da dies diese Jahr ja ein Karfreitag war erfolgte natürlich keine Lohnzahlung, aber halb so schlimm.
Heute hatte ich meinen Lohnzettel im Briefkasten, da stand jedoch nicht wie sonst Überweisung an ‚IBAN 12345, Sparkasse SoundSo‘, sonder einfach nur der Vermerk ,Bar‘. Auf dem Konto natürlich auch kein Lohneingang.
Auf Anrufe reagiert mein Arbeitgeber nicht, für Nachrichten im WhatsApp bin ich geblockt und als ich über die Firmennummer anrief, sagten mir die Kollegen, dass sie nicht wissen wann der Chef wieder im Haus ist.
Hatte jemand schonmal die gleichen Erfahrungen oder einen ultimativen Tipp für mich? Die Nummer von unseren Lohnbüro habe ich leider nicht, sonst hätte ich dort ja selbst mal angerufen.
Danke im Vorraus und viele Grüße!
1 Antwort
Gar nicht mehr telefonieren. Gespräche kannst du nicht beweisen und der AG wird das Gespräch später sicher "anders" in Erinnerung haben als du.
Die Angabe "Bar" auf dem Lohnzettel ist ein offensichtlicher Bluff. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der AG so dreist ist, deine Unterschrift zu fälschen und eine falsche Quittung abzuheften...
Du schreibst jetzt einen Brief an deinen Arbeitgeber, in dem du ihn aufforderst, dir innerhalb von 7 Tagen (bis zum 22.04.2020) den ausstehenden Lohn zu überweisen (bitte den Betrag exakt angeben, sollte ja auf der Lohnabrechnung schon drauf stehen).
Unbedingt den Zugang des Schreibens nachweisen! Also entweder Einschreiben Rückschein (oder Einwurf, wenn du damit rechnest, dass der AG das Schreiben gar nicht annimmt), Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder E-Mail mit positiver DSN.
Wenn der Lohn nicht bis zum 22.04. auf deinem Konto ist, gehst du zum Arbeitsgericht und klagst auf den ausstehenden Arbeitslohn. Oder wenn du mutig bist, beantragst du einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Wenn der Arbeitgeber (AG) dem widerspricht, gibt es ein Verfahren vor Gericht, das der AG (nach deiner Darstellung) nur verlieren kann. Wenn der AG dem Mahnbescheid jedoch nicht widerspricht, beantragst du als nächstes einen Vollstreckungsbescheid. Und wenn du den hast, kannst du beim AG das Konto pfänden lassen. Das wird der gar nicht lustig finden 🙂
Disclaimer: IANAL, TINLA, Einschätzung basierend auf deiner Schilderung