Lebenslanges Wohnrecht ohne weitere schriftliche Vereinbarungen?
Hallo ich habe seit kurzem ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht für eine 53 Quadratmeter große Wohnung mit 9 Mietparteien.
Bis jetzt habe ich in der gleichen Wohnung zur Miete gewohnt.
Es gibt keine weiteren schriftlichen Vereinbarung. Mündlich habe ich der Eigentümerin zugesichert, dass ich bis zu Ihrem Tod weiterhin Miete bezahle (daran halte ich mich selbstverständlich auch).
Was passiert nach dem Ableben der Eigentümerin?
Kann ich beim neuen Eigentümer die Miete verweigern und nur noch Nebenkosten bezahlen?
Da es keine weiteren Vereinbarungen gibt, welche weiteren Kosten muss ich übernehmen (Instandhaltungskosten....?)?
Gibt es weiter Verpflichtungen die bei wegfall der Miete auf mich zukommen?
Vielen Dank für Ihre Kommentare
2 Antworten
Mein Rat:
Es sollten dringend weitere schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden!
Denn es ist ja nachweisbar, wann das lebenslange Wohnrecht eingetragen wurde und das Du ja dennoch weiter Miete gezahlt hast!
Das dingliche (im Grundbuch gesicherte) Wohnungsrecht ist dem Wesen nach unentgeltlich. Der Wohnungsberechtigte hat jedoch die Betriebskosten zu zahlen.
Sofern dem Eigentümer, wie hier, die Zahlung einer Miete "zugesichert" wurde, geschah dies rein schuldrechtlich und hat auf den Erwerber (Erben, Käufer etc.) keine Wirkung.
Im Falle der Veräußerung des Wohngrundstücks, das regelmäßig lastenfrei zu stellen ist, stellt sich dann u. a. die Frage des Wertersatzes.