Lackkratzer bei Neuwagen - Anspruch auf neues Fahrzeug?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, ganz so schnell shiessen die Preussen nicht. Wenn das Autohaus den Mangel kostenfrei behebt, dann ist die Angelegenheit erledigt. Das Recht hat das Autohaus nämlich. Für einen neuen PKW müssten die Schäden schon wesentlich signifikanter sein (z.B. zwei neue Motoren innerhalb von 2 Monaten etc.) Da muss schon ein grosser Mangel vorliegen, um eine Wandlung zu ermöglichen.

Nein, das wäre ja für die Hersteller ein unkalkulierbares Risiko. Einen Neuwagen kannst Du für so einen Mangel natülich nicht erwarten. Dass das Autohaus den Schaden kostenfrei behebt, ist aber absulut angemessen und es ist rechtlich gesehen auch dazu verpflichtet. Deshalb ist das kein Grund in Jubestürme auszubrechen, aber trotzdem ein absolut korrektes Vorgehen. Ich würde mir aber die Reparatur schriftlich bestätigen lassen, damit man bei einem eventuellen Wiederverkauf keine Probleme bekommt.

Rücktritt vom KV glaub ich eher nicht. Aber kostenlose Reparatur u. Preisminderung dürfte drin sein.