Wann kann ich kündigen?
Hallo,
ich möchte gerne meinen Job im öffentlichen Dienst kündigen. Laut Vertrag beläuft sich die Kündigungsfrist auf Paragraph 30 ABS. 4 und 5 TV-l. Das Arbeitsverhältnis hat angefangen am 01.08.2020 und ich möchte zum 01.09.2021 kündigen. Ist es nun richtig, dass ich bin Ende Juli die Kündigung einreichen kann und ich dann noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe? Also wenn ich am 30. Juli die Kündigung abgebe mein letzter Arbeitstag dann der 31. August ist?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ich glaube eher 6 Wochen zum Monatsende, da das Vertragsverhältnis insgesamt (1.8.20 bis 31.8.21) länger als ein Jahr dauert. Das Wort "insgesamt" steht ja auch in dem Paragraphen.
Zum 31.7. hättest Du noch die vierwöchige Frist.
Du hingegen stellst ab auf das Datum, an dem Du die Kündigung abgibst.
Hier noch der Paragraph, für alle, die auch keine Lust haben, den zu suchen.
Vermutlich ja. Der Tag der Abgabe zählt jedenfalls nicht zur Frist.
https://www.anwalt-tomfroehlich.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertraege/
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann mit ordentlicher Kündigung nur bei entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung oder tarifvertraglicher Regelung, mit außerordentlicher Kündigung jederzeit beendet werden.
Bis wann läuft die Befristung? Ansonsten : welche Regelung wurde einzelvertraglich getroffen?
Das hat er/sie doch geschrieben. Im Einzelvertrag wurde die tarifvertragliche Regelung benannt.
Der Vertrag wurde Ende Januar 2021 bereits verlängert bis Juni 2022.
Warum gibst Du nicht einfach nächste Woche die Kündigung zum 31.08.2021 ab?
Und gut ist.
Weil ich ehrlich gesagt genau weiß dass die nächsten Wochen dann dort für mich die Hölle werden wegen Kollegen etc. Und habe da keine Lust darauf
Und ich habe außerdem noch keine neue Stelle, bin gerade am Bewerben aber bin mir sicher bis zum 01.09. eine zu finden
Ja deswegen möchte ich auch warten mit der Kündigung bis ich sicher eine neue Stelle habe. Ich wollte aber auch nur wissen ob die Kündigung denn rechtlich gesehen auch rechtzeitig eingegangen ist wenn ich sie am 30. Juli erst abgebe.
Wird Ende Juli nicht anders sein, oder.
Also je schneller Du für klare Verhältnisse sorgst, umso schneller bist Du damit durch!
nein aber habe noch 4 Wochen Urlaub übrig und wenn ich erst Ende Juli kündige und am 31. August aus der Behörde ausscheide kann ich ja sozusagen meinen vollen Urlaub nutzen und sehe die Kollegen dann auch nicht mehr also wäre es so für mich angenehmer.
Wenn Du darauf spekulierst dann Deinen restlichen Jahresurlaub zu nehmen, dann kann auch diese Rechnung nicht aufgehen, denn nachdem Du ja nahtlos eine andere Stelle antreten willst, erwirbst Du natürlich bei Deinem neuen Arbeitgeber in 2021 keinen Urlaubsanspruch mehr.
Aber muss mir mein derzeitiger Arbeitgeber nicht meinen restlichen Urlaub genehmigen ?
Natürlich wird Dir Dein bisheriger Arbeitgeber den restlichen Urlaub genehmigen, aber dafür verzichtest Du für 2021 auf einem Urlaubsanspruch bei Deinem neuen Arbeitgeber für 2021!
Heißt also wenn ich ab 01.09. wo anders anfangen möchte muss ich spätestens am 19.07. die Kündigung abgeben ?