Küche ohne auszumessen bestellt?
Hallo, Wir bauen in Eigenleistung ein Haus und haben schon vor einem Jahr unsere Küche mit provisorischen maßen (so genau wie möglich - zu der Zeit noch Rohbau) erstellen lassen.
Der Küchenplaner meinte wir können ja dann noch etwas umändern wenn wir soweit sind und doch noch was anders haben möchten (zb. an Schubladen und sogar Farbe usw.. )
Es komme ja dann eh noch jemand zum ausmessen und dann wird die bestellt wann auch immer wir die brauchen.
Zum Schluss wollte er ein ungefähres Lieferdatum von uns. Wir konnten es ihm nicht sagen. Aber er hat drauf bestanden er müsse ja da jetzt was hinschreiben und wir können es dann ja noch verschieben..
Naja dann haben wir ein Datum genannt und natürlich unterschrieben.
Nun ist es so dass wir angerufen wurden - unsere Küche ist da und wir haben paar Tage Zeit die abzuholen.
Es war aber garkeiner zum ausmessen bei uns und es hat keiner gefragt ob wir nun soweit sind und die bestellt werden soll.
Es wird gesagt da steht ja das Datum mit Unterschrift. Nun steht die Küche da schon paar Monate lang im Lager und die meinten das werden Lagerungskosten für uns.
Es ist keine perfekt ausgemessene Küche. Wir hatten noch vor paar kleine Änderungen zu machen. Die haben von uns kein "go" bekommen zum bestellen und waren nichtmal zum ausmessen da!
Was jetzt? Wer ist im Recht??? Bitte hilfe!
4 Antworten
"Der Küchenplaner meinte wir können ja dann noch etwas umändern wenn wir soweit sind und doch noch was anders haben möchten (zb. an Schubladen und sogar Farbe usw.. )
Es komme ja dann eh noch jemand zum ausmessen und dann wird die bestellt wann auch immer wir die brauchen."
Und warum achtet ihr als Käufer nicht darauf, dass man genau diesen Passus mit in den KV aufnimmt.
Im KV steht mit Sicherheit drin, dass mündl. Absprachen nicht zulässig sind, schriftlich fixiert werden müssen!
"Was jetzt? Wer ist im Recht??? Bitte hilfe!"
Vermutlich das Küchenstudio, denn die haben das gemacht, was vertragl. geregelt und von euch unterschrieben wurde!
Tipp:
Ich würde mich an den Verkäufer wenden und diesen auffordern, dass er dafür sorgen soll, dass das von ihm gesagte eingehalten wird!
Spätestens hier hätte es bei mir geklingelt .
Ich unterschreibe nichts , was aussieht wie ein Vertrag
Naja dann haben wir ein Datum genannt und natürlich unterschrieben.
Wer ist im Recht???
Der Küchenplaner
Nun steht die Küche da schon paar Monate lang im Lager und die meinten das werden Lagerungskosten für uns.
ja Lagerkosten kann er verlangen...
und warum dauert das jetzt schon Monate???
lasst mich raten, ihr wartet auf das Ausmessen??? und der Küchenplaner wartet auf das "go"
das kommt davon, wenn man wichtige Sachen nicht schriftlich fest hält, mündliche Absprachen kann man nicht beweisen...
ihr hättet misstrauischer sein sollen...
Hallo,
der Kaufvertrag wurde anscheinend ohne entsprechend nachweisbares, schriftliches Veto betr. o.g. Absprachen, von euch in guten Glauben unterschrieben ..... 🤷♀️
Vertrag ist Vertrag !
Hier könnt ihr m.M. nach leider nur auf die Kulanz des Küchenstudios hoffen !
🤭 dann kann man nur hoffen, dass dieser Verkäufer kein ähnliches Erinnerungsvermögen wie unser Kanzler Scholz hat 😉
👋