Durch Wasserschaden über längeren Zeitraum keine Küche?

1 Antwort

Da keine Rede von einem Vermieter ist, scheint es sich um ein Eigenheim zu handeln.

Welche Art von Versicherung in Anspruch genommen wird, wird ebenfalls nicht erwähnt. Es kommt wohl nur die Gebäudeversicherung in Frage.

Der Kühlschrank ist ja eindeutig nicht durch den Wasserschaden unbrauchbar geworden. Da besteht kein Anspruch.

Kosten für das Hotel sind ebenfalls nicht entstanden. Wieso sollte die Versicherung nicht entstandene Ausgaben erstatten?


detlef32  23.08.2019, 11:30
Am 12.08.2019 wurde dann endlich die Küche wieder eingebaut, leider hatte die Firma öfters keine Zeit und somit zog sich das ganze in die Länge.

Und das bedeutet, dass die Verzögerung nicht in der Verantwortung der Versicherung sondern im Lieferanten der neuen Küche zu suchen ist.

Und es käme auf die Verträge mit diesem Lieferanten an ob ein Schadensersatzanspruch / Nutzungsausfall oder so daraus hergeleitet werden kann. Das ist im Normalfall nicht so.