Kryptowährung für den Vater kaufen und in meiner Wallet aufbewahren, gibt es da steuerliche Probleme? Wie sieht es mit wieder verkaufen aus?
Ich habe im Jahr 2021 für meinen Vater Krypto über mein Bitpanda-Konto gekauft und auch in meiner Wallet aufbewahrt, liegt also länger als 1Jahr. Wie gehe ich am schlausten vor, um diese für meinen Vater zuverkaufen? Wie sieht das steuerlich aus, weil es auf meinen Namen gekauft wurde und in meiner Wallet liegt?
3 Antworten
Das es steuerfrei ist, ist mir klar. War auch nicht die Frage. Die Frage war, wie es bei verkaufen aussieht und ob es ein Problem ist, dass es auf meiner Wallet liegt? Bzw. Ob ich es wieder über mein Konto verkaufe oder wir meinem Vater selbst ein Konto eröffnen?
Wenn ein großer Ertrag dabei heraus kommt, könnte Steuer wirklich ein Thema werden, auch wenn es einkommensteuerfrei ist.
Bei 100.000,- ist die Grenze für Schenkungen an Deinen Vaterfür die Schenkungssteuer.
Also, wenn die Werte kräftig steigen, dann macht ein Wallett für Deinen Vater auf und übertragt es dahin.
Dein Kaufdatum "verschenkst Du mit," also beginn die frist von 1 Jahr nicht mit der Übertragung neu zu laufen.
Vielen Dank, dann werden wir eine eigenes Wallet für meinen Vater eröffnen. Wäre es sinnvoll das Ganze in einem Vertrag festzuhalten und was sollte am besten alles in diesem Vertrag stehen? Muss der notariell beglaubigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber macht es einen Unterschied ob es auf meiner Wallet liegt oder auf seiner eigenen? Kaufdatum ist auf der Börse hinterlegt und in der Wallet ist ja eh First in und First out. Wenn wir für den Verkauf z.B. ein eigenes Bitpanda-Konto für ihn eröffnen, sollte das Thema eigentlich erledigt sein, oder? Das Kaufdatum und die Transaktion auf die Wallet sind ja nachvollziehbar, auch die 1000€ auf mein Bankkonto.
über ein Jahr gehalten, somit sind Gewinne und Verluste steuerfrei. Sollten allerdings diese kryptos tatsächlich für 120t verkauft werden und das Geld fließt dann wieder an deinen Vater, dann kommt die Schenkungssteuer ins Spiel und von Kindern auf die Eltern sieht das nicht so günstig aus. Wenn ein Vertrag zwischen Euch besteht, dass du das Geld für ihn anlegst, sieht es wieder anders aus, allerdings könnte es dann zu aufsichtsrechtlichen Problemen kommen, da du keine Erlaubnis für entsprechende Vermögensverwaltungsgeschäfte hast.
ist also alles nicht ohne, denn auch die Buchungsplattform könnte Schwierigkeiten machen, wenn die erfahren, dass Du nicht der wirtschaftlich Berechtigte bist.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist ja die Frage, was sinnvoll wäre und das mit der Schenkungssteuer zu umgehen. Ich will es nicht für ihn verkaufen, es soll ab besten über sein eigenes Börsen-Konto laufen. Ist nur die Frage ob das Finanzamt das interessiert, ob die Coins über mich gekauft worden sind und auf meiner Wallet aufbewahrt worden sind. Die Transaktionen sind alle nachvollziehbar und gespeichert.
Du solltest uns schon mal mitteilen, damit wir das auch vernünftig beurteilen können, um welche Summe es denn überhaupt geht!
Das es steuerfrei ist, ist mir klar. War auch nicht die Frage. Die Frage war, wie es bei verkaufen aussieht und ob es ein Problem ist, dass es auf meiner Wallet liegt? Bzw. Ob ich es wieder über mein Konto verkaufe oder wir meinem Vater selbst ein Konto eröffnen? Das Finanzamt will trotzdem wissen, wer und wann es gekauft hat, bzw. verkauft wurde.
Aktuell ca. 800€. Aber jetzt wollen wir auch noch nicht verkaufen. Wenn es gut läuft, wird es später ca. 120000€ sein. Ob das passiert, steht auf einem anderen Blatt Papier. Nur im Fall was wäre wenn.
Warum fragst Du nach Steuern, wenn Du das mit der Haltefrist von Minimum 1 Jahr kennst! Dann fallen keine Steuern an.
"Die Faustregel beim Krypto-Trading in Deutschland lautet: Prinzipiell sind Profite nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei."
Und aktuell, solltest Du verkaufen, drückst Du deinem Vater die Kohle in die Hand und gut ist. Interessiert in diesem Fall niemanden
Ich habe für 1000€ Krypto im Auftrag meines Vaters gekauft.
Das klingt soweit logisch, aber müssen wir das Kaufdatum rein rechtlich nachweisen bzw. auf meinen Vater überschreiben, zwecks einem Jahr haltefrist? Vielen Dank für Ihre Mühe.