Meine Frau bezieht seit mehreren Jahren eine BU-Rente (460,- € / Monat) und muss sich selbst krankenversichern (in einer gesetzlichen Krankenversicherung), weil sie mit der BU-Rente nicht mehr Familienversichert werden kann. Die BU-Rente steigt nicht, läuft aber noch rund 15 Jahre. Mittlerweile liegt der Beitrag zur Krankenversicherung aufgrund der Mindestbeitragsberechnungsgrundlage von über 1000,- € für 2018 bei 180,- € / Monat. Von den 460,- € BU-Rente bleiben also nur 280,- € übrig.
Gibt es hier keine Härtefallregeln oder zumindest die Möglichkeit den Beitrag nur aus der tatsächlichen BU-Rente zu berechnen?
Die Mindestbeitragsberechnunggrundlage steigt jedes Jahr an, aber der Sockelbetrag, bis zu dem keine Beiträge bezahlt werden müssen und eine Familienversicherung möglich ist, stagniert seit Jahren.