Kann ich als AN zu einer Wiedereingliederung gezwungen werden?
Guten Tag, ich seit Anfang März langzeitkrank (war schon öfter nach Herzinfarkt und weiteren Krankheitsbildern), die derzeitige AU geht bis 21.6.2020. Nun hat mir meine KK ein Schreiben geschickt mit dem Inhalt, dass der MDK eine Wiedereingliederung vorschlägt und ich diese mit meinem Arzt besprechen und festlegen soll. Ich fühle mich aber noch gar nicht wieder arbeitsfähig. Zudem werde ich zum 1.10.2020 Rente beantragen, was ich der KK auch mitgeteilt habe und möchte eigentlich aus gesundheitlichen Gründen (körperlich und psychisch) vorher nicht mehr arbeiten. Kann die KK verlangen, dass ich nochmal ins Arbeitsleben einsteige? Was passiert, wenn ich dies ablehne? Darf die KK dann ohne Weiteres das Krankengeld streichen?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
3 Antworten
und ich diese mit meinem Arzt besprechen und festlegen soll.
Dann warte doch erst einmal ab wie sich Dein Arzt dazu äußert. Steht aus der einer Wiedereingliederung positiv gegenüber, dann wirst Du dies wohl machen müssen.
Was passiert, wenn ich dies ablehne?
Darf die KK dann ohne Weiteres das Krankengeld streichen?
Stellt sich diese Frage denn überhaupt .... wenn Dich der Arzt nicht weiterhin arbeitsunfähig schreibt?
Wird die Wiedereingliederung dennoch vom Arzt befürwortet und Du unterschreibst das Hamburger Modell nicht, wirst Du sofort aus dem Krankengeld-Bezug ausgesteuert.
Wird die Wiedereingliederung nicht vom Arzt empfohlen, läuft der Krankengeldbezug bis zum Ende der 78 Wochen (1,5 J.) mit fortlaufenden AU-Bescheinigungen weiter. Es wird sich dann eh die Rentenversicherung bei Dir melden, denn die Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung steht zur Prüfung an, i. d. R. über eine Reha-Maßnahme.
Erhältst Du vor dem regulären Renteneintritt weder Krankengeld noch EU- bzw. EM-Rente muss ein Antrag auf ALG2 gestellt werden.
Es ist alles andere als garantiert, dass Du vor der Regelrente noch EU- bzw. EM-Rente bewilligt bekommst. Der Rentenversicherungsträger entscheidet das.
Auch kannst Du dir keinen einzigen formalen Fehler während des Krankengeld-Bezuges erlauben, denn das wird dann sofort gestrichen.
Fazit: Du kannst Dich auf dem Krankengeld nicht bis zum Start der Regelaltersrente ausruhen. Empfehlenswert ist hier ein Beitritt in den Sozialverband VDK mittels einer kleinen Monatsgebühr.
Was hindert dich denn an der Wiedereingliederung? Ist doch eine gute Sache. Die Stufen besprichst du ja erst einmal mit dem Arzt und dann mit deinem Arbeitgeber.
Auch wenn du die Rente beantragst, oder schon beantragt hast. Du hast noch kein Eintrittsdatum. Warum soll dich dann die Krankenkasse weiter zahlen? Für die Aussteuerung bist du wahrscheinlich noch nicht lang genug krank.