Konto aufgelöst- wer darf Rücklastschrift-Gebühren verlangen?
Hallo, ich habe im AMai 2021 mein Konto gewechselt, das "alte" noch bis August laufen lassen- trotzdem sind mir 2 Vereine mit jährlichen Abbuchungen durchgegangen. Nun soll ich je knapp 8€ RLS (auf Nachfrage 3,75€ für die Empfängerbank und meine Exbank) zahlen. Dürfen beide Banken Gebühren verlangen- wenn ja, wofür? Die Vereinsbeiträge beliefen sich beide auf je 36€/Jahr- diese hab ich gleich bezahlt.
4 Antworten
Es ist klar, dass es Dein Versäumnis war, bestimmte Lastschriften nicht umzustellen. Daher treffen Dich die Mehrkosten der Aufwände für Rücklastschriften lt. AGB.
Normalerweise würde man bei Umstellung eines Kontos die Lastschriftbuchungen der letzten mind. 12 Monate prüfen und diese entsprechend ändern. So entgehen laufende Buchungen nicht, auch wenn diese nur jährlich stattfinden.
"Wenn ja, wofür?"
Schadenersatz für die Kosten der Rücklastschrift.
das "alte" noch bis August laufen lassen
Aber offensichtlich ohne Geld drauf .
RLS berechtigt.
Sorry, sinnbefreite Frage!
Du hast das verbockt und musst dann auch den Mehraufwand beider Banken bezahlen.
Was für jeden logisch ist, na ja, für Dich scheinbar nicht.