Rücklastschrift nach kontaktloser EC (NFC) Zahlung?
Mal wieder Ärger mit der Sparkasse (Girokto auf Guthabensbasis):
Am 30.5. bezahlte ich beim Bäcker meines Vertrauens den Einkauf iHv 3,00€ mit meiner EC-Karte kontaktlos. PIN brauchte nicht eingegeben werden. Vorher hatte ich mich noch Online vergewissert das ein wenig Guthaben auf dem Konto ist (es war ein +4,50€). Am 1.6. wurde das Konto mit den Kontoführungsgebühren 5,60€ belastet und am 2.6. wurde angeblich die Lastschrift vom Bäcker zurück gegeben wegen unzureichender Deckung.
Es stellt sich mir jetzt die Frage: Dauert eine kontaktlose Bezahlung, die ja der Lastschrift mit PIN Eingabe gleich kommt, wirklich solange mit der Belastung meines Kontos? Oder hat die Sparkasse in ihrem eigenen Interesse gehandelt; erstmal unsere Gebühren und dann alles andere?
Bin jedenfalls stinkend sauer 😡 über diese Vorgehens Weise
4 Antworten
Lastschriften werden ggf. erst ein paar Tage später abgerechnet. Die bankinternen Gebühren werden jedoch typischerweise unmittelbar an dem Fälligkeitstag belastet.
Wer sein Konto auf einer so knappen Kante führt, tut gut daran, dies auf Guthabenbasis vorzunehmen, denn da wäre eine Verschuldung schnell machbar.
Abgesehen davon, sind 5,60 EUR an Kontoführungsgebühr für einen Monat ein horrender Betrag. Die Spaßkasse scheint hier kräftig zuzulangen.
Die Vorgehensweise der Bank ist rechtens, denn die Reihenfolge der Buchungen ist nicht garantiert. Zahlungsdatum und Buchungsdatum sind ggf. unterschiedlich. Es würde aber keinen Unterschied machen, denn Dein Konto war nicht ausreichend gedeckt, beide Buchungen vorzunehmen.
Mein Tip: Du solltest immer ca. 50 EUR oder so als Guthaben auf dem Girokonto halten, damit solche Situationen nicht vorkommen. Wenn der Betrag unter diese Schwelle kommt, sollte das Konto aufgefüllt werden.
Idealerweise hat man genug Geld auf dem Konto um sowohl den Einkauf als auch die Kontoführungsgebühr zu zahlen.
Zahle diese Kleinbeträge bar, dann bist Du nicht auf ein Guthaben bei der Sparkasse angewiesen. Daß die Kontoführungsgebühr fällig wird, hast Du gewusst, und dass Deine Latschrift nicht ausgeführt wird, konntest Du ahnen.
am 2.6. wurde angeblich die Lastschrift vom Bäcker zurück gegeben wegen unzureichender Deckung.
Warum denn angeblich? Ob das so ist, müsstest du anhand der Kontoauszüge nachvollziehen können. Die Zahlung per Kontaktlosfunktion unterliegt aber einer Zahlungsgarantie für den Händler, somit kann die nicht mangels Deckung zurückgebucht werden. Und wann dein Konto mit der Kartenzahlung belastet wird, hängt vor allem davon ab, wann der Händler den Abschluss der Kartenterminals vornimmt, darauf hat die Bank/Sparkasse keinen Einfluss.