Rücklastschrift P-konto?
Hallo, jetzt gab es gerade eine Abbuchung von einem Gläubiger, was er eigentlich gar nicht mehr machen durfte und die musste ich natürlich zurück holen. Wird mir die Gutschrift der Rücklastschrift jetzt angerechnet an meinem Freibetrag?
1 Antwort
Das müsstest du im Onlinebanking sehen können, wie die Bank damit umgeht. Rücklastschriften sind ein leidiges Thema bei P-Konten. Rücklastschriften durch die Bank dürfen nicht auf den Freibetrag angerechnet werden. Bei selbst veranlassten Rücklastschriften wird das unterschiedlich gehandhabt, bzw. werden diese durchaus als Geldeingang berücksichtigt, weil es oft Schuldner gibt, die sich dadurch zusätzlichen Spielraum für andere Zahlungen schaffen wollen.
Wusste der Gläubiger denn überhaupt vom anstehenden Insolvenzverfahren, oder warum durfte er deiner Aussage nach gar nicht mehr abbuchen?
Wieso Onlinebanking bei P-Konto? Woher kommen Sie auf ein Insolvenzverfahren? Welche RL durch die Bank?