Können Freiberufler Gold als Ausgabe deklarieren?
Ich bin beim Finanzamt als selbständiger IT Freiberufler eingetragen. Nehmen wir an ich verdiene 3000 € pro Jahr, könnte ich mir dann für die 3000 € Gold kaufen und dies als Ausgabe deklarieren, da es eine Wertanlage für mein Geschäft ist?
Dadurch würde dann keine Einkommensteuer auf das Einkommen durch meine nebenberufliche Tätigkeit machen, richtig (Mein Einkommen wäre in diesem Fall ja 0 €)? Mir ist natürlich klar, dass falls ich das Geld verkaufe, dies eine Einnahme für meine freiberufliche Tätigkeit wäre und ich dieses dann versteuern müsste - aber kann man das alles wirklich so machen?
1 Antwort
da es eine Wertanlage für mein Geschäft ist?
Und genau aus diesem Grund geht es ins Anlagevermögen ein.
Im Gegensatz zu einem Goldhändler, dort wäre es Betriebsausgabe, weil Handelsware. Müßte aber ggf. über die Inventur als Bestand in die Bilanz aufgenommen werden. Ausser der Goldhandel wäre so klein, dass der nur eine EÜR macht.
Wenn die Ausgabe betrieblich veranlasst ist ginge dass, wenn nicht dann nicht.
WAs soll die Anschaffung von Gold als Handelsware bei einem Freiberufler veranlassen?
Das ist gleich mehrfach falsch. IT-ler nennen sich zwar Freiberufler, sind es aber nicht im steuerrechtlichen Sinne. Wenn Du EÜR machst ist das im steuerrechtlichen Sinne ein Kleingewerbe. Der Kauf eines Anlagegutes, das nichts mit Deinem Gewerbe zu tun hat wird sicherlich nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Vielleicht nur übersehen. ;-)
von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Diamanten
Hallo, ich betreibe eine freiberufliche Tätigkeit die nichts mit Gold zu tun hat, sondern mit Internetseiten betreiben. Da ich Freiberufler bin kann ich immer eine EÜR machen, unabhängig vom Einkommen. Kann ich also Gold einfach als Ausgabe in der EÜR auflisten?