Kleingewerbe?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Da anzunehmen ist, dass Du mit Deiner Festsnatellung den Grundfreibetrag bereits ausschöpfen, wirst Du ab dem ersten Euro Gewinn Steuern zahlen müssen.

Tennislehrer werden in der Regel als Gewerbetreibende erfasst - also ja, es ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Hierin

https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/handel-und-gewerbe/gewerberecht/abgrenzung-gewerbe-von-freiberuflicher-taetigkeit-1086264

ist allerdings von landesrechtlich abweichenden Regelungen die Rede - dazu müsstest Du dann Dein Finanzamt oder einen örtlichen Steuerberater kontaktieren.

Auf jeden Fall - egal ob gewerblich oder freiberuflich - musst Du innerhalb von 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln, das geht z.B. per elster.de, da muss man sich registrieren und das dauert ein paar Tage.

Dass Du in Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber treten darfst, hadt Du abgeklärt, nehme ich an.

Die Antwort von @Eifelia ist zu 100 % richtig.

Du könntest aber durch Zusammenarbeit mit einem Tennisclub (der Club ist offiziell Veranstalter, Du bekommst das Geld vom Club) die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Damit wären 3.000,- Euro steuerfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Zusätzlich zu den anderen Antworten hier, brauchst du das OK deines derzeitigen AG und du darfst ihm keine Kunden abwerben. Daher glaub ich nicht, das dein AG mit deiner Nebentätigkeit einverstanden währe.