Steuernummer für Kleingewerbe?
Ich habe kürzlich beim Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet. Dies soll ausschließlich für einen Onlineshop sein. Grade habe ich mit dem Finanzamt telefoniert, um zu fragen, wie ich denen mitteilen kann, daß ich ein Kleingewerbe und kein Großgewerbe führen will. Im Anschluss daran fragte ich, ob ich schon vor Erteilung der Steuernummer (dauert 2-3 Wochen) verkaufen darf, da sagte sie ausdrücklich NEIN, weil ich die Steuernummer auf der Rechnung ausweisen muss. Nun höre ich aber von anderen Seiten, daß die Steuernummer nur beim Großgewerbe ausgewiesen werden muss. Wie ist das nun wirklich? Brauche ich als KLEINUNTERNEHMER eine STEUERNUMMER die ich auf der Rechnung AUSWEISEN MUSS? Bei Google finde ich ständig widersprüchliche Aussagen.
2 Antworten
Eine Steuernummer hast du für das Gewerbe und muss auf der Rechnung vorhanden sein. Die müsstest du allerdings relativ schnell bekommen. Als Kleinunternehmen musst du allerdings keine Umsatzsteueridentifikationsnummer auf den Rechnungen ausweisen. Nur der entsprechende Hinweis, dass du Kleinunternehmer bist.
Nur der entsprechende Hinweis, dass du Kleinunternehmer bist.
Woraus soll sich denn diese Verpflichtung ergeben?
Es ist gerade umgekehrt: Weder Steuernummer noch dieser Satz sind notwendig für die Rechnung eines Kleinunternehmers.
Sicher muss eine Steuer-Nr. auf Deinen Rechnungen stehen. Deine Einkommen-Steuer-Nr. dürfte da reichen. Die Betriebs-Steuer-Nr. und Umsatzsteuer ID ist nicht unbedingt erforderlich. Solltest Du also keine Einkommen-Steuer-Nr. haben, kann es sein, das die Rechnungsempfänger die Rechnungen nicht zahlen werden, da Du keine korrekten Belege fertigst.
Deine Einkommen-Steuer-Nr. dürfte da reichen
Du meinst sicher die Steuernummer des Wohnsitzfinanzamtes. Die wäre hier allerdings völlig falsch. Es gehört die Steuernummer des Betriebsfinanzamtes drauf.
Aber sie ist auch entbehrlich. Denn ohne die Steuernummer kann der Rechnungsempfänger die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
Und jetzt überlege mal, wieviel Umsatzsteuer so eine Rechnung von so einem Kleinunternehmer üblicherweise hat.
kann es sein, das die Rechnungsempfänger die Rechnungen nicht zahlen werden,
Na dann, Abmarsch zum Anwalt. Aus der fehlerhaften Rechnung ergibt sich für den Rechnungsempfänger üüüüüüüüberhaupt keinerlei Konsequenz.