Kleingewerbe neben Hauptjob (mit Steuerklasse 5) anmelden. Auf was muss ich beachten, evtl. St.-Kl Neu berechnen lassen?
Hallo zusammen,
ich bin Hauptberuflich Vollzeit beschäftigt, verheiratet mit 1 Kind. Da mein Mann besser verdient als ich, bin ich in der Steuerklasse 5. Durch die ganzen Abzüge in der Steuerklasse 5, möchte ich zusätzlich noch etwas "Taschengeld" mit einem Kleingewerbe verdienen. Bei meinem Job verdiene ich ca. 40.000€ jährlich, und ich schätze, dass ich durch das Kleingewerbe nochmal auf ca. 8.000€ pro Jahr komme.
Meine Frage: Mein Gehalt wurde ja bereits durch den Hauptberuf versteuert (knapp 10.000€ Lohnsteuer jährlich). Bleiben also noch die 8.000€ jährlich zu versteuern - werden diese 8.000€ anders versteuert ?
Vielen Dank für Eure hilfe :-)
2 Antworten
Wenn Deine 40.000,- Euro Gehalt sich lohnen auf Steuerklasse 5 zu gehen, muss Dein Ehemann mindestens 50.000,- Brutto pro Jahr verdienen.
Damit sollte klar sein, dass jedes Zusatzeinkommen bei Euch mit annähernd 40 % besteuert wird.
Außerdem, wer die Steuerklassen Kombination 3/5 hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. § 46, Abs. 2 Nr. 3 a EStG, weil es häufig zu Nachzahlungen kommt.
Bleiben also noch die 8.000€ jährlich zu versteuern - werden diese 8.000€ anders versteuert ?
Nein, sie kommen zum Familieneinkommen dazu, die Steuer wird berechnet, die von den Gehältern abgezogenen Lohnsteuerbeträge angerechnet, der Rest ist dann nachzuzahlen.
bei 8.000,- Euro Gewinn schätze ich 3.000,- bis 3.200,- Euro, wenn nicht schon für die Gehälter etwas nachzuzahlen sein sollte. Das kann man mit Rechnern aus dem Internet aber vorher abschätzen. Wüssten wir das Gehalt Deines Gatten, wäre es eine Sache von 2-3 Minuten.
Im Rahmen Eurer Steuererklärung werden alle Einkünfte - Deine und die des Ehemanns - zusammengerechnet und dann insgesamt der Steuer unterworfen. Die Lohnsteuer stellt nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.
Ich (!) würde übrigens bei 40.000 € und Steuerklasse V, wenn der Vermögensaufbau auf getrennten Konten erfolgt, einen Ausgleich von meinem Ehepartner einfordern, wenn Ihr alles auf gemeinsamen Konten habt, erübrigt sich das natürlich.