Kleingewerbe - Gewinn schmälern?
Hallo zusammen, ich habe ein Allroundservice rund um Montage. Wenn ich Einnahmen gemacht habe und schaue, dass ich meinen Gewinn durch Ausgaben noch im gleichen Jahr für Werkzeug schmälere. Wird das vom FA anerkannt oder wird da kritisch drauf geschaut? Und was heißt das für die Gewinnermittlung, wenn ich mein Gewerbe aufgebe? (Das Gewerbe werde ich wohl aus physischer und psychischer Belastung neben Vollzeitjob nicht weiterführen können)
2 Antworten
Natürlich vermindern die Betriebsausgaben den Gewinn. Theoretisch bis zum Verlust, um sich noch was vom Lohnsteuerabzug aus der Hauptbeschäftigung zurück zu holen.
Das können auch die Geringwertigen Anlagegüter sein, die man sofort in vpoller Höhe abschreiben darf. Oder IT Geräte bei denen das wegen einer Sonderregelung auch bei Sachen gilt, die mehr als 800,- netto kosten.
Bei einer Betriebsaufgabe sind dann aber diese Sachen, soweit sie nicht verschroittet, oder verkauft werden, dann zum Teilwert zu entnehmen, was zu einem Aufgabe Gewinn führen kann.
Beispiel: 2023 Dez. Kauf eines Mac Notebooks für 3.000,- Euro. Sofortabschreibung. Gewinnmiderung 3.000,- Euro.
Betriebsaufgabe 30. 06. 2024. Marktwert eines solchen Notebooks gebr. 2.000,- Euro. Also Gewinnerhöhung 2.000,- Euro.
Natürlich schmälern Betriebsausgaben immer den Gewinn, denn der ist ja i.d.R. verschieden vom Umsatz. Du musst darauf achten, dass die Gewinnerzielungsabsicht weiterhin nachhaltig erkennbar ist. Wenn Du immer durch Ausgaben im letzen Monat den Gewinn auf Null bringst, dann ist das irgendwie auffällig.
Bei der Aufgabe des Gewerbes dürfte es Betriebsmittel und Anlagenvermögen geben, das dann zu berücksichtigen ist. Es kann ein Aufgabegewinn zu versteuern sein.
Nach vollständiger Abschreibung kann es durch die finale Veräußerung des Anlagevermögens dennoch zu positiven Einnahmen kommen. Das ist dem Gewinn zuzurechnen.
Welcher Gewinn ist nach vollständiger Abschreibung des Anlagevermögens zu versteuern?