Selbstständig und Betriebsfahrzeug?

1 Antwort

Du kannst Dir ein Auto kaufen.

Wenn es über 50 % für den Betrieb fährt (bei Dir wohl nicht der Fall) wäre es notwendiges Betriebsvermögen udn muss in der Buchführung erfasst werden.

Wenn es 10 bis 50 % betrieblich ist, kann es im Betrieb erfasst werden (gewillkürtes Betriebsvermögen).

Wenn es weniger als 10 % betrieblich genutzt wird, darf es nicht im Betrieb erfasst werden.

Im letzten Fall würdest Du die betrieblichen Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer abziehen.

Wenn Du es gerne im Betrieb haben möchtest als von mehr als 10 % betrieblicher nutzung ausgeht, ist es eine Rechenaufgabe. Die kosten alle abziehen und dageen geht entweder monatlich pauschal 1 % des Neuwagenlistenpreises als Privatanteil, oder die Kosten werden nach gefahrenen Kilometern lt. Fahrtenbuch abgerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eifelia  25.01.2024, 13:33

Die 1-%-Regelung und deren Ableger für E-Fahrzeuge sind aber nur bei notwendigem Betriebsvermögen, also mehr als 50 % betrieblicher Nutzung möglich, die Nutzung muss ggf. glaubhaft gemacht werden

technoraver 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 12:40

Danke für Ihre ausführliche und vor allem schnelle Antwort! Ja, ich möchte gerne, das Fahrzeug im Betriebsvermögen haben, um Gewinn zu schmälern. Dann setze ich mich nochmal damit auseinander, wie sowas berechnet wird. Verstehe auch wenig von der 1% Regelung. Was ist mit einem Elektrofahrzeug. Reden wir dann von 0,25% Abzug für den Privatanteil? Oder verwechsele ich da grad was? 🙈