Selbstständig und Betriebsfahrzeug?
Hallo zusammen,
mich interessiert folgende Fragestellung: Ich habe nebenberuflich ein Möbelservice. Je nach Auftragslage kommen jährlich gerne <10.000€ zusammen. Ich bin nicht unbedingt auf ein Betriebsfahrzeug mit meinem Gewerbe angewiesen. Privat bräuchte ich aber aufgrund mehrerer Kinder ein größeres Fahrzeug (Van).
Da ich für die Firma Ausgaben benötige, um den Gewinn zu schmälern, habe ich mir überlegt, ein Fahrzeug auf die Firma zu kaufen.
Aber wie läuft das? Als Möbelservice bzw. Allroundservice kann ich sehr wohl begründen, dass ich ein Betriebsfahrzeug für Werkzeug, Möbel (Umzugsservice) benötige.
Kann ich dann das Fahrzeug zu 100% abschreiben und mein Gewinn schmälern? Was sollte ich beachten, um die Ausgaben in der Einkommenserklärung geltend zu machen?
Zur vollumfänglichen Info: Letztendlich brauche ich das Fahrzeug eher privat.
1 Antwort
Du kannst Dir ein Auto kaufen.
Wenn es über 50 % für den Betrieb fährt (bei Dir wohl nicht der Fall) wäre es notwendiges Betriebsvermögen udn muss in der Buchführung erfasst werden.
Wenn es 10 bis 50 % betrieblich ist, kann es im Betrieb erfasst werden (gewillkürtes Betriebsvermögen).
Wenn es weniger als 10 % betrieblich genutzt wird, darf es nicht im Betrieb erfasst werden.
Im letzten Fall würdest Du die betrieblichen Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer abziehen.
Wenn Du es gerne im Betrieb haben möchtest als von mehr als 10 % betrieblicher nutzung ausgeht, ist es eine Rechenaufgabe. Die kosten alle abziehen und dageen geht entweder monatlich pauschal 1 % des Neuwagenlistenpreises als Privatanteil, oder die Kosten werden nach gefahrenen Kilometern lt. Fahrtenbuch abgerechnet.
Die 1-%-Regelung und deren Ableger für E-Fahrzeuge sind aber nur bei notwendigem Betriebsvermögen, also mehr als 50 % betrieblicher Nutzung möglich, die Nutzung muss ggf. glaubhaft gemacht werden
Danke für Ihre ausführliche und vor allem schnelle Antwort! Ja, ich möchte gerne, das Fahrzeug im Betriebsvermögen haben, um Gewinn zu schmälern. Dann setze ich mich nochmal damit auseinander, wie sowas berechnet wird. Verstehe auch wenig von der 1% Regelung. Was ist mit einem Elektrofahrzeug. Reden wir dann von 0,25% Abzug für den Privatanteil? Oder verwechsele ich da grad was? 🙈