Kindergeld und Rentenantrag
Muss man die Einnahme von Kindergeld beim Rentenantrag angeben? Wird dieses mit der Rente verrechnet? Mein Onkel hat eine Nichte aus erster Ehe. Sie ist körperlich und geistig behindert und lebt nicht in meinem Onkels Haushalt. Sie wohnt 600 km weit weg in einem Pflegeheim. Er besucht sie jedoch regelmäßig und schickt auch immer Pakete zu ihr hin. Das Kindergeld wird ausschließlich für die NIchte genutzt. Daher hat er es bisher bei den Anträgen nicht angegeben. Jetzt ist er 65 Jahre alt und bekommt die Vertrauensregelung oder so ählich. Wie soll er sich nun am besten verhalten?
1 Antwort
Eine (Alters)Rente ist kein Almosen und nicht von Bedürftigkeit abhängig, sondern durch Beiträge verdienst.
Da wird nichts angerechnet (anders ggf. bei Hinterbliebenenrenten oder EM-Renten)
Gruss
Barmer