Kindergeldrückzahlung von Kindergeld (2. Kind) abgezogen! Rechtens?

4 Antworten

Ob Dir nun das Geld vom Kindergeld Deiner Tochter abgezogen wird, oder Du verpflichtet wirst, monatliche Raten an die Familienkasse zu zahlen, kommt auf das gleiche raus.

Den überzahlten Betrag musst Du so oder so zurückzahlen.

Das Geld steht doch meiner Tochter zu und ich brauche es!

Das ist ja schon mal ein Widerspruch in sich und der erste Teil ist unrichtig. Dir steht das Kindergeld zu und deshalb kann es auch mit Rückzahlungsforderungen das Kindergeld betreffend verechnet werden.

Das Geld steht doch meiner Tochter zu und ich brauche es!

Das ist für mich ein Widerspruch. Braucht es nun deine Tochter oder du?

Im Übrigen ist die Vorgehensweise der Familienkasse rechtens: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__75.html

Im ganzen Abschnitt der §§ 62 bis 78 EStG steht auch nichts davon, dass das Kindergeld dem Kind zustünde. Vielmehr ist Anspruchsberechtigter gem. § 62 EStG nicht das Kind, sondern derjenige, um dessen Kind es geht - also du! Und wenn du bei der Kindergeldkasse Schulden hast, aber gleichzeitig Leistungen beanspruchst, ist es doch nur konsequent, wenn die Kindergeldkasse aufrechnet.

Was kann ich tun?

Die Überzahlung der Kindergeldkasse schnellstmöglich erstatten, dann wird nichts mehr abgezogen.

Wenn es in 2010 eine Überzahlung gab dann ist doch klar das der überzahlte Betrag erstattet werden muss. Die Vorgehensweise der Kindergeldkasse ist doch sehr entgegenkommend, faktisch wie ein zinsloses Darlehen.