Kindergeldrückzahlung von Kindergeld (2. Kind) abgezogen! Rechtens?
Hallo!
Für meinen Sohn würde mir 2010 zu viel Kindergeld gegeben, da nicht bekannt war, dass er noch über der damaligen Ausbildungsvergütungsgrenze lag und mir somit eigentlich weniger Kindergeld zugestanden hätte. Wusste ich leider nicht. Danach würde diese Regelung direkt abgeschafft.
Nun verdiene ich sehr wenig Geld (Altenpflegerin) und soll das Geld zurückzahlen, was ich aber einfach nicht habe (schon sehr hohe Schulden). Da ich dies mehrmals angegeben habe, wird mir das Geld (50€/ Monat) vom Kindergeld meiner Tochter abgezogen! Heißt sie bekommt nur noch 133€!
Ist das Rechtens? Das Geld steht doch meiner Tochter zu und ich brauche es! Was kann ich tun?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Ob Dir nun das Geld vom Kindergeld Deiner Tochter abgezogen wird, oder Du verpflichtet wirst, monatliche Raten an die Familienkasse zu zahlen, kommt auf das gleiche raus.
Den überzahlten Betrag musst Du so oder so zurückzahlen.
Das Geld steht doch meiner Tochter zu und ich brauche es!
Das ist ja schon mal ein Widerspruch in sich und der erste Teil ist unrichtig. Dir steht das Kindergeld zu und deshalb kann es auch mit Rückzahlungsforderungen das Kindergeld betreffend verechnet werden.
Das Geld steht doch meiner Tochter zu und ich brauche es!
Das ist für mich ein Widerspruch. Braucht es nun deine Tochter oder du?
Im Übrigen ist die Vorgehensweise der Familienkasse rechtens: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__75.html
Im ganzen Abschnitt der §§ 62 bis 78 EStG steht auch nichts davon, dass das Kindergeld dem Kind zustünde. Vielmehr ist Anspruchsberechtigter gem. § 62 EStG nicht das Kind, sondern derjenige, um dessen Kind es geht - also du! Und wenn du bei der Kindergeldkasse Schulden hast, aber gleichzeitig Leistungen beanspruchst, ist es doch nur konsequent, wenn die Kindergeldkasse aufrechnet.
Was kann ich tun?
Die Überzahlung der Kindergeldkasse schnellstmöglich erstatten, dann wird nichts mehr abgezogen.
Wenn es in 2010 eine Überzahlung gab dann ist doch klar das der überzahlte Betrag erstattet werden muss. Die Vorgehensweise der Kindergeldkasse ist doch sehr entgegenkommend, faktisch wie ein zinsloses Darlehen.