Wer muss das Kindergeld bei Abzweigung zurückzahlen?

3 Antworten

Ich sehe das anders als die bisherigen Antworter.

  1. Grundsätzlich besteht für die Eltern eine Verpflichtung für den Unterhalt des Kindes. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob man Kindergeld bekommt oder nicht.
  2. Daneben haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, also ein Kind mit bestimmten Merkmalen haben. Das ist staatlich so gewollt und soll die unter 1. genannte Unterhaltspflicht ein wenig "verschönern". Sonst kriegen die Leute nämlich keine Kinder mehr.

Die Abzweigung ist im Grunde nur ein abgekürzter Zahlungsweg. Ohne die Abzweigung würden die Eltern zunächst das Kindergeld erhalten (2.), um es dann an das Kind weiterzureichen (1.).

Da nun aber die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kinde unabhängig vom Kindergeld besteht, kann das Kindergeld auch nur von demjenigen zurückverlangt werden, der es unrechtmäßig bezogen hat.

Und das ist nicht das Kind, denn das hat lediglich Unterhalt von den Eltern bekommen. Sondern es sind die Eltern.


Primus  24.09.2015, 16:50

Siehe meinen Kommentar.

"Rückzahlungen kann doch eigenlich immer nur der leisten der auch was bekommen hat?"

Genau so ist es. Eine Abzweigung ist schließlich genau so nachzuweisen, wie das Wohnen der Tochter außerhalb des Elternhauses.


EnnoWarMal  24.09.2015, 11:47

Sehe ich etwas anders.

Primus  24.09.2015, 16:49
@EnnoWarMal

Ne, es ist tatsächlich so.

Sieh mal:

Der Abzweigungsempfänger ist ebenfalls Leistungsempfänger, weil die Familienkasse bei einer Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG - einem Verwaltungsakt - die Leistung willentlich an den Abzweigungsempfänger zur Erfüllung des diesem zustehenden Auszahlungsanspruchs erbringt. Dem entsprechend kann die Familienkasse das abgezweigte Kindergeld - wenn es zu Unrecht gezahlt wurde - auch nur vom Abzweigungsempfänger und nicht vom Kindergeldanspruchsberechtigten zurückverlangen.

EnnoWarMal  24.09.2015, 17:04
@Primus

Du hast recht. Ich habe inzwischen ein wenig recherchiert.

Thom62 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 18:18
@Primus

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Nun kann ich der Rückzahlungsforderung etwas entspannter entgegensehen.

Primus  24.09.2015, 18:19
@Thom62

Gern geschehen..... Ich wünsche einen schönen ruhigen Abend ;-))

hast du den eine Aufforderung bekommen Geld zurück zu zahlen? Normalerweise bekommt das Kind wegen der Abzweigung auch eine Aufforderung zurück zu zahlen.


Thom62 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 19:57

Bislang ist noch nichts da, wird aber mit Sicherheit kommen.