Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.
Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:
Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:
1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,
2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille
3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille
Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.
Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort
2 Antworten
Durch den Alkoholkonsum trat eine erhebliche Selbstverschuldung ein und das daraus resultierende Ergebnis ist, dass die Versicherung die Anerkennung des Unfalls ablehnt.
Es gibt noch die Möglichkeit der Klage, deren Erfolg aber als äußerst gering anzusehen ist.
Und was ist Ihre konkrete Finanzfrage ? Neben den vielen unerheblichen Details kann ich eine solche nicht erkennen. Wenn Sie allgemein wissen möchten, was Sie noch tun können, lautet die Antwort: Nichts, eine Klage hätte m.E. keine Aussicht auf Erfolg.
Übrigens, sind denn in Ihrem Tarif überhaupt Eigenbewegungen (= Umknicken) mitversichert, denn ansonsten ist hier sowieso schon Schluss.