Zahlt bei einem allergischen Schock die Unfallversicherung?
Gehört ein allergischer Schock eigentlich zu den Unfällen? Denn eigentlich ist es ja ein Unfall, wenn man von einer Biene gestochen wird und dann ins Krankenhaus muss, oder? Oder zahlt da die Krankenversicherung?
3 Antworten
Hallo, " es stellt einen Unfall im Sinne einer privaten Unfallversicherung dar, wenn man auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagiert bzw. die reagierende Person versehentlich bzw. unbewusst ein Lebensmittel zu sich nimmt ." Genaueres unter : http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M1100-Allergischer-Schock-und-Schokoladentod--Unfallversicherung-sagt-nein-%96-OLG- mfg K.
Ein allergischer Schock ist eine Notfallsituation, deren Behandlung natürlich von einer Krankenversicherung übernommen werden muss.
Wikipedia sagt: "ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet." In diesem Sinne ist der anaphylaktische Schock ein Zustand, der durch die externe Einwirkung eines Insektenstichs indirekt herbeigeführt wird, d.h. im engeren Sinne handelt es sich dabei um keinen Unfall, sondern eine Reaktion auf eine äußerliche Einwirkung.
Aus den gleichen Gründen wird dies i.d.R. als Arbeitsunfall nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich z.B. um ein dienstliches Essen, bei dem der "Unfall" passierte.
Medizinisch gesehen ist ein allergischer Schock ein sehr allgemeiner Begriff mit sehr vielen Noxen, also Ursachen. Natürlich ist auch ein Unfallgeschehen eine mögliche Ursache.
Zahlen wird normalerweise zunächst immer die Krankenversicherung, und erst zu einem späteren Zeitpunkt wird es möglich sein, ob ein Schadensfall für eine private aber auch die gesetzliche Unfallversicherung vorliegt.
Insofern ist es wichtig, dass alsbald eine Unfallmeldung an die private Unfallversicherung abgeht, bzw. ein D-Arzt Verfahren bei der gesetzlichen Unfallversicherung in Gang kommt.
Das kann man auch auf einem Zettel niederschreiben und in den Norfallpass (Allergiker sollten das haben) hineinlegen.