Auslagen, hier Flugticket, für Kunden. USt?
ich werde für einen Kunden auf Dienstreise gehen - ins Ausland.
Ich habe über die grosse dt. Kranichgesellschaft den Flug gebucht und sehe auf der Abrechnung keine USt. ausgewiesen. Vielmehr heisst es dort:
DE: GRENZUEBERSCHREITENDE BEFOERDERUNG VON PERSONEN IM LUFTVERKEHR PAR. 26 (3) USTG
Ich bin nicht gut in Sachen USt., daher die Frage hier: ist das damit eine Leistung, die USt-befreit ist?
(den Gesetzestext habe ich gelesen, aber ich bin sehr schlecht bei Gesetzen)
1 Antwort
Ja, § 26 (3) UStG - eine Vorschrift, die sogar viele Steuerrechtler nicht kennen. Es betreut ja auch nicht jeder Steuerberater eine Fluggesellschaft.
Es handelt sich dabei nicht um eine Steuerbefreiung, sondern die eigentlich entstandene Umsatzsteuer wird erlasse. Es ist also eine Erlassvorschrift und das Flugunternehmen kann trotzdem Vorsteuern abziehen.
Außerdem müssen an das Finanzamt die im Inland und Ausland geflogenen Kilometer gemeldet werden. Und schließlich wird dir Steuer nur erlassen, wenn das Zielland auch so verfährt. Das BMF gibt jedes Jahr im Januar eine aktuelle Liste von Fluggesellschaften heraus, in denen diejenigen aufgeführt sind, bei denen die USt erlassen wird.
Deshalb enthält die Rechnung des Flugunternehmens an dich keine Umsatzsteuer.
Du musst natürlich bei der Weiterberechnung Umsatzsteuer aufschlagen, denn du stehst ja nicht auf dieser Liste.
ich sehe, meine Frage war so leicht nicht zu beantworten für mich.
Schade, dass ich auf der Liste nicht stehe :)
Danke! DH!
Das mit dem Weiterberechnen mit USt ist mir jetzt auch klar - aber hier musste ich erst ein wenig grübeln!