Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

3 Antworten

Grds. darf der VM bis zu 6 Monate nach Rückgabe die Kaution einbehalten. Der Grund ergibt sich aus dem Gesetz und wurde dir schriftlich genannt. Nachdem nun innerhalb dieser Frst eine Forderung aus verdecktem Mietmengel gestellt wurde, unbegrenzt.

Grds. musst du beweisen, dass es sich bei einer Inanspruchnahme der Kaution um ungerechtfertigte Bereicherung handeln soll. Diese Beweisführung dürfte scheitern: Der VM kann glaubhaft vortragen, dass ihn Ausdünstungen von Marihuanarauch aus Wand und Bodenbelägen an der Weitervermietung hinderten und eine Schadensbehebung insoweit erforderlich war. Hierbei handele es sich um einen verdeckten Mangel, der bei Übergabe des anscheinend sehr gut durchlüfteten Raumes objektiv nicht feststellbar war.

Er muss lediglich Mittelverwendung beleghaft darstellen, etwa durch Materialbon und Lohnkosten nach Eigenbeleg.


Klausbaerbel123 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 11:12

Nunja, es gab keine schriftliche Mitteilung. Ferner hat er die Wohnung selbst nie betreten und behauptet dies einfach nur. Dazu kommt, dass das Zimmer seit der Schlüsselübergabe durch jeden in der WG betretbar ist. Heißt das nicht, dass er mir beweisen müsste, dass welcher Mangel auch immer durch mit zustande kam? Kann doch nicht so einfach sein. Sonst könnte ja jeder Vermieter nach Schlüsselübergabe die Wohnung mit "Mängeln" versehen und dann daraufhin die Kaution einbehalten.

imager761  25.02.2020, 06:47
@Klausbaerbel123

Noch einmal: Es bedarf keiner schriflichen Geltendachung. Und es gilt Beweislastumkehr, der verdeckte Mangel wäre nicht von dir verursacht. Wenn dein Nachmieter den Grasgeruch glaubhaft macht und als Mietmangel beseitigt verlangt, darf der VM dies auf Kosten deiner Kaution beheben (lassen).

Ob Dein Vermieter ein Abzocker ist - das sei offen. Du hast einen Mietvertrag unterschrieben für ein ein Zimmer einer WG, das offensichtlich so weit möbliert war, dass die Mietpreisbremse nicht angewand werden konnte. Davür spricht auch die Pauschalierung der Nebenkosten. Solange das Zimmer nicht als "Nichtraucherzimmer" im Mietvertrag benannt wird, solange ist dies kein Grund die Kaution teilweise einzubehalten. Allerdings kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen die Kaution zurückzuzahlen.


Klausbaerbel123 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:14

Das Zimmer war nicht möbliert. Bis auf eine Lampe. Das ist aber wie gesagt nen anderes Thema.

Snooopy155  17.02.2020, 22:06
@Klausbaerbel123

Trotzdem gilt, wenn es nicht explizit als Nichtraucherzimmer vermietet wurde, dann kann er dies auch nicht nach der Übergabe reklamieren, solange nicht extensiv in diesem Raum geraucht wurde.

Rauch hätte man auch bei der Abnahme gerochen.

Es gibt also keinen versteckten Mangel.

Und auch wenn - das ist kein Grund.

Fordere die Kaution schriftlich gegen Zustellungsnachweis an - setze eine Frist - erwähne den Mahnbescheid.


imager761  17.02.2020, 07:15
Rauch hätte man auch bei der Abnahme gerochen.

Nicht zwingend: Die Ausdünstungen an der Oberfläche der Wand- und Bodenbeläge kann man durch Lüften entfernen, die tiefsitzenden, die sich bei Wärme und Raumfeuchte dann erneut bilden, eben nicht.

Das kannst du mit dem Experiment Kneipen- oder Pommesbudenjacke gern ausprobieren: Erst stinkt sie, nach dem Weg nach Hause scheinbar nicht mehr, am nächsten Tag am Garderobenhaken wieder :-).

correct  17.02.2020, 12:34
@imager761

Die Jacke/Wohnung stinkt immer - man nimmt es nur nicht mehr wahr, weil Gewöhnung eingetreten ist.

Klausbaerbel123 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 20:02

Er behauptet, es war bei der Übergabe gut gelüftet. Zustellungsnachweis ist nicht möglich, weil die Angegebene Adresse zu einem Briefkasten führt auf der mehrere Firmen auftauchen, nur nicht sein Name.