Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?
Tachchen,
ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.
Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.
Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."
Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.
Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.
Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D
Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?
Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?
Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!
3 Antworten
Grds. darf der VM bis zu 6 Monate nach Rückgabe die Kaution einbehalten. Der Grund ergibt sich aus dem Gesetz und wurde dir schriftlich genannt. Nachdem nun innerhalb dieser Frst eine Forderung aus verdecktem Mietmengel gestellt wurde, unbegrenzt.
Grds. musst du beweisen, dass es sich bei einer Inanspruchnahme der Kaution um ungerechtfertigte Bereicherung handeln soll. Diese Beweisführung dürfte scheitern: Der VM kann glaubhaft vortragen, dass ihn Ausdünstungen von Marihuanarauch aus Wand und Bodenbelägen an der Weitervermietung hinderten und eine Schadensbehebung insoweit erforderlich war. Hierbei handele es sich um einen verdeckten Mangel, der bei Übergabe des anscheinend sehr gut durchlüfteten Raumes objektiv nicht feststellbar war.
Er muss lediglich Mittelverwendung beleghaft darstellen, etwa durch Materialbon und Lohnkosten nach Eigenbeleg.
Noch einmal: Es bedarf keiner schriflichen Geltendachung. Und es gilt Beweislastumkehr, der verdeckte Mangel wäre nicht von dir verursacht. Wenn dein Nachmieter den Grasgeruch glaubhaft macht und als Mietmangel beseitigt verlangt, darf der VM dies auf Kosten deiner Kaution beheben (lassen).
Ob Dein Vermieter ein Abzocker ist - das sei offen. Du hast einen Mietvertrag unterschrieben für ein ein Zimmer einer WG, das offensichtlich so weit möbliert war, dass die Mietpreisbremse nicht angewand werden konnte. Davür spricht auch die Pauschalierung der Nebenkosten. Solange das Zimmer nicht als "Nichtraucherzimmer" im Mietvertrag benannt wird, solange ist dies kein Grund die Kaution teilweise einzubehalten. Allerdings kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen die Kaution zurückzuzahlen.
Das Zimmer war nicht möbliert. Bis auf eine Lampe. Das ist aber wie gesagt nen anderes Thema.
Trotzdem gilt, wenn es nicht explizit als Nichtraucherzimmer vermietet wurde, dann kann er dies auch nicht nach der Übergabe reklamieren, solange nicht extensiv in diesem Raum geraucht wurde.
Rauch hätte man auch bei der Abnahme gerochen.
Es gibt also keinen versteckten Mangel.
Und auch wenn - das ist kein Grund.
Fordere die Kaution schriftlich gegen Zustellungsnachweis an - setze eine Frist - erwähne den Mahnbescheid.
Rauch hätte man auch bei der Abnahme gerochen.
Nicht zwingend: Die Ausdünstungen an der Oberfläche der Wand- und Bodenbeläge kann man durch Lüften entfernen, die tiefsitzenden, die sich bei Wärme und Raumfeuchte dann erneut bilden, eben nicht.
Das kannst du mit dem Experiment Kneipen- oder Pommesbudenjacke gern ausprobieren: Erst stinkt sie, nach dem Weg nach Hause scheinbar nicht mehr, am nächsten Tag am Garderobenhaken wieder :-).
Die Jacke/Wohnung stinkt immer - man nimmt es nur nicht mehr wahr, weil Gewöhnung eingetreten ist.
Er behauptet, es war bei der Übergabe gut gelüftet. Zustellungsnachweis ist nicht möglich, weil die Angegebene Adresse zu einem Briefkasten führt auf der mehrere Firmen auftauchen, nur nicht sein Name.
Nunja, es gab keine schriftliche Mitteilung. Ferner hat er die Wohnung selbst nie betreten und behauptet dies einfach nur. Dazu kommt, dass das Zimmer seit der Schlüsselübergabe durch jeden in der WG betretbar ist. Heißt das nicht, dass er mir beweisen müsste, dass welcher Mangel auch immer durch mit zustande kam? Kann doch nicht so einfach sein. Sonst könnte ja jeder Vermieter nach Schlüsselübergabe die Wohnung mit "Mängeln" versehen und dann daraufhin die Kaution einbehalten.