Kauf einer Wohnung mit Erbpacht, wieviel Prozent günstiger ist der Kaufpreis?
Hallo zusammen, ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Wohnung wird von privat verkauft und der Kaufpreis wurde zunächst ohne Berücksichtigung der monatlich zu zahlenden Erbpacht angesetzt. Wieviel Prozent gehen im Schnitt von dem Verkaufspreis herunter, wenn die Erbpacht berücksichtigt wird? Die Nebenkosten betragen 300 Euro, die Erbpacht 90 Euro.
3 Antworten
Angelika
Selbst wenn ein Sachverständiger den Wert minutiös ermittelt, ist doch fraglich, ob der Erbbaurechtsausgeber (Eigentümer) das Ergebnis akzeptiert, ganz abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit die ETW längst anderweitig veräußert sein könnte.
Konzentriere dich in der Kürze der Zeit eher auf die Restlaufzeit, die Verlängerungsmöglichkeiten, die Anpassungsklausel bez. des Erbbauzinses, die Zustimmungsbedürftigkeit des Eigentümers im Falle der Veräußerung und Beleihung, ein Vorkaufsrecht für das Grundstück, die Entschädigung nach Beendigung.
Ich bedanke mich für die Antworten, jedoch bestätigt es mir wieder, dass es für einen Laien eine nicht einfach zu überschauende Angelegenheit ist. bzw. es ratsam ist, tiefer in die Thematik einzutauchen. Ich denke, dass das Thema Erbpacht wohl am ehesten für Menschen geeignet ist, die ihren Lebensabend in der Wohnung verbringen wollen und nicht an eine spätere Veräußerung denken. Da es in unserem Fall die erste Wohnung für einen 18jährigen sein soll, lasse ich wohl besser die Finger davon und schaue weiter !?
Als Ergänzung zur Antwort von @Privatier59 würde ich es vermutlich so angehen, dass ich über den Erbbauzins den Wert es Grundstücksanteils berechnen würde (kann natürlich nur ein Annäherungswert sein) und den dann vom Marktpreis so einer Immobilie abziehen, bei der das Grundstück mitgekauft wird, wo also kein Erbbauzins zu zahlen ist.
Was Anderes, als es rein Mathematisch anzugehen, fällt mir auch nicht ein.
Dazu kann man eigentlich nur die Feststellung treffen, dass sich Kaufpreise nicht nach mathematischen Formeln, sondern nach den Marktverhältnissen bestimmen. Das mit dem "Schnitt" kann daher niemand beantworten.
Wenn man es präzise machen will, müßte man viele Einzelfaktoren, wie etwa Restlaufzeit der Erbpacht und Gebäudezustand, in die Berechnung einbeziehen:
https://www.immobilienbesitzer-muenchen.de/tipps/erbpacht-wiederverkaufswert-immobilienbewertung/
Sehe ich auch so. Im Grunde ist das so kompliziert, dass man einen Bewertungssachverständigen bräuchte.
Nur: Wer wäre bereit den zu bezahlen und welcher Verkäufer würde sich dessen Votum beugen? Gerade in der heutigen Zeit werden doch für Immobilien Phantasiepreise verlangt und bezahlt. Da zählt die Mathematik nicht.
Hallo Privatier59, danke zunächst für deine Antwort. Die Seite/link hatte ich auch schon gesehen, leider sind sie auf Immobilien in München spezialisiert. Wir sind im Rheinland. Auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass ich zunächst auf die Restlaufzeit der Erbpacht schauen muss. Ich fürchte nur, dass die Berechnung, welcher Preis angemessen ist, für einen Laien fast unmöglich ist. Da der Verkauf von Privat stattfindet, kommen zwei aus dem "Tal der Ahnungslosen". Vermutlich keine gute Mischung.