Wichtig ist, dass du beweisen kannst, dass tatsächlich von dir abgeschrieben wurde und dass damit Geld verdient wurde. Dann spricht man von einem sogenannten Verletzergewinn. Ferner muss es sich freilich bei dir um eine geistige Leistung handeln, sodass dein Urheberrecht verletzt ist. Dann kannst du Schadensersatz verlangen.

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Melde den Vorgang deiner privaten Haftpflichtversicherung für das Kind. Andererseits hätte die Schule selbst eine Haftpflichversicherung bzw. haftet der Staat, weil der aufsichtsführende Lehrer seine Pflicht verletzt hätte. Aber das klärt die Haftpflichtversicherung mit ab.

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Es kommt darauf an, was im Maklervertrag steht. Bitte studiere ihn zuerst, ob auch dieser Fall dort geregelt ist. Dann musst du dich an ihn halten. Suche notfalls einen Rechtsanwalt auf.

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Ja da gibt es einen Unterschied. Du bekommst nämlich für die Scheidung oder einen Unterhaltsrechtsstreit keine Prozesskostenhilfe, falls dein Mann, von dem du dich scheiden lassen willst oder du Unterhalt willst, die Kosten des Verfahrens zahlen kann. Dann gehört auch der Prozesskostenvorschuss zum Unterhalt. Wenn dein Mann also reich und vermögend bzw. den Prozesskostenvorschuss zu zahlen in der Lage ist, muss er dies tun und du bekommst keine Prozesskostenhilfe. Siehe hierzu § 1360 a Abs. 4 BGB. Man sagt die Prozesskostenhilfe ist subsidiär bzw. nachrangig, was heißt, wenn keine andere Möglichkeit einer Finanzierung vorhanden ist, also auch dein Mann keinen Vorschuss nach der genannten Bestimmung zahlen kann, erst dann bekommst du sie.

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Ich würde einen Sachverständigen sofort beiziehen, damit er den Schadensverursacher feststellt. Gelingt ihm dies nicht, könnten notfalls beide als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden. Ersuche jedenfalls einen Rechtsanwalt in deiner Nähe um Rat.

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Nein, die Rechte aus dem Sachmängelgewährleistungsrecht gelten nach dem BGB nur für den Käufer, nicht aber für dich als Verkäufer. Wenn also der Käufer sich nicht mehr meldet und keine Rückgängigmachung des Vertrages will, kannst du als Verkäufer nichts mehr weiter unternehmen.

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Für das Land Bayern weiß ich, dass die vorherige Anrufung einer Schlichtungsstelle bei Gegenstandswerten unter 600 € nicht mehr pflichtgemäß ist. Das entsprechende Schlichtungsgesetz gilt nur noch bei Ehrverletzungen, wenn um sie gestritten wird und die Parteien im gleichen Gerichtsbezirk ihren Aufenthalt haben.

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Das Kindergeld wird an denjenigen gezahlt, bei dem das Kind aufhältlich ist. Also jetzt beim Vater. Andererseits können auch die Eltern bestimmen, beide einvernehmlich, an wen von beiden das Kindergeld gezahlt werden soll.

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Ja, das darf er. Er kann die sogenannten Wahlanwaltsgebühren verlangen, die höher sind als die Prozesskostenhilfegebühren.

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Ich würde den Vertrag lesen oder wie demosthenes schon sagte, den Notar fragen. Denn möglicherweise ist der Erbverzicht schon unter einer Bedingung überhaupt erst formuliert. Er könnte daher erst wirksam werden, falls die Abfindung tatsächlich gezahlt wird.

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Das geht immer, aber nur dann wird keine Beratungshilfe mehr erteilt werden. Außer es liegt ein wichtiger Grund für dich vor, das ist aber sehr selten und dann wird der Rechtsanwalt nicht entschädigt. Aber das ist in deinem Fall bestimmt nicht so.

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Weil eine wiederholte eidesstattliche Versicherung innerhalb von 3 Jahren nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist, bitte lese § 903 ZPO.

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Es kommt auf den Maklervertrag an. Ansonsten bekommt ja der Makler nur eine Provision, wenn er tatsächlich auch ursächlich ist für die Vertragsvermittlung. Wenn aber der Interessent völlig losgelöst bzw. unabhängig von ihm kommt, dann geht es allenfalls um einen minimalen Schadensersatz, wenn der Verkäufer nicht den Makler sofort unterrichtet, dass der Vertrag anderweitig erledigt ist und der Makler folglich daher umsonst weiter arbeitet.

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Erforderlich für die Zahlung der Nutzungsentschädigung ist tatsächlich, dass auch eine Nutzungsmöglichkeit besteht. Wenn diese durch Krankheit nicht gegeben wäre, entfällt in der Tat der Anspruch. Anderereits können nahe Verwandte zur Verfügung stehen, die das Fahrzeug ebenfalls benutzen würden, dann besteht wiederum ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

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Also da ist bestimmt höchste Vorsicht angezeigt und du bringst dich bestimmt in Gefahr, wenn du selber weißt, warum du das Geld in Verwahrung nehmen sollst. Das löst möglicherweise Schadensersatzansprüche der Gläuber gegen dich aus, da du sie sittenwidrig schädigst. Das wird auch möglicherweise nicht im Verborgenen bleiben und dann wird es gefährlich für dich. Also lass die Finger davon!

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Die gleichnahen Verwandten haften tatsächlich anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Wenn also der Bruder nicht leistungsfähig ist, dann muss die Schwester voll und ganz einspringen, die wohl den Unterhalt für die Mutter zahlen kann.

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Eine Auskunftspflicht besteht zwischen Verwandten in gerader Linie, § 1605 BGB. Ausnahmsweise gilt sie aber in der Seitenlinie bei Geschwistern, wenn z. B. wie in deinem Fall der Bruder auf die Auskunft seiner Schwester angewiesen ist, um die Ansprüche des Sozialträgers abzuwehren. Dann ergibt sich eine Auskunftsverpflichtung aus § 242 BGB nach Treu und Glauben.

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